Viele befürchten, Künstliche Intelligenz werde in der Zukunft menschliche Arbeit ersetzen und uns beherrschen. Doch weiß niemand, wie die Zukunft aussehen wird. Wichtig ist, dass niemand, auch nicht der Staat, für KI ein Monopol besitzt. (Bild 123RF)
Wie jede innovative Technologie sei auch Künstliche Intelligenz durchaus geeignet, das Leben der Menschen zu verbessern, schreibt Leo XIV. in seiner ersten Enzyklika „Magnifica Humanitas“. Gleichzeitig warnt er vor Gefahren privater Verfügungsmacht über Technologien und plädiert im Namen der Achtung menschlicher Würde für die staatliche Lenkung und Kontrolle dieser „neuen Formen des Eigentums“. Darunter, so der Papst, fallen „Patente, Algorithmen, digitale Plattformen, technologische Infrastrukturen, Daten“. Sie seien „im Sinne von Teilhabe“ als „ein gemeinsames oder kollektives Gut zu verwalten“. Alles andere widerspreche „der allgemeinen Bestimmung der Güter“, einem zentralen Prinzip der katholischen Soziallehre, auf das sich die Enzyklika wiederholt beruft.
Besser ist es, einzelne, aufgrund rechtsstaatlicher Grundsätze definierte Praktiken zu verbieten, als dem Staat, und damit der Politik, die Ausgestaltung ganzer Technologiebereiche zu überantworten.
Leo XIV. sieht sich in der Nachfolge seines Namensvorgängers Leo XIII. Dieser hatte angesichts der Schutzlosigkeit der Massen von Fabrikarbeitern in der allerersten Sozialenzyklika „Rerum Novarum“ (1891) eine Arbeiterschutzgesetzgebung gefordert. Der Staat habe die Aufgabe allen seinen Bürgern Sicherheit und Schutz vor Beeinträchtigung an Leib und Leben zu gewährleisten. Schließe er die Industriearbeiter davon aus, so Leo XIII., verletze er die distributive Gerechtigkeit. Das auf dem Privateigentum gründende kapitalistische Wirtschaftssystem stellte der damalige Papst jedoch nicht in Frage.
Warum Privateigentum? John Locke und Papst Leo XIII.
Im Gegenteil: „Rerum Novarum“ verurteilte den Sozialismus und verteidigte das Privateigentum sowohl vor dem Zugriff der Massen wie auch des umverteilenden Staates. Das Privateigentum sei, so „Rerum Novarum“ im Rückgriff auf den englischen Philosophen John Locke, gerade das Mittel, damit die natürlichen Ressourcen zum Wohl aller verwendet werden. Wie es in Lockes „Second Treatise on Government“ heißt, hat der Schöpfer „die Erde den Menschen gemeinsam gegeben“.
Doch Menschen haben Vernunft und machen deshalb durch Arbeit die Erde produktiv. Durch Arbeit, so Locke, aber auch Leo XIII., entsteht Eigentum. Folge davon ist ein über die Konsumbedürfnisse des Produzenten hinausgehender Überschuss, durch den alle bessergestellt werden. Dass die Güter dieser Welt zum Nutzen aller bestimmt sind, steht also nicht im Widerspruch zum Privateigentum, vielmehr begründet es seine grundlegende ökonomische Bedeutung für das Gemeinwohl.
Von der Antike zum Mittelalter: Die Entdeckung des Kapitalismus
Prinzip der allgemeinen Bestimmung der Güter geht auf die antik-stoische Lehre einer angeblichen ursprünglichen Gütergemeinschaft zurück. Die jüngere Stoa benutzte sie als Argument gegen das Privateigentum. In ihrem Kielwasser diskreditierten mehrere Kirchenväter der christlichen Antike Eigentum als Folge des Sündenfalls und Reichtum als Raub an den Armen. Wer den Armen Almosen gibt, gebe nur zurück, was ihnen gehört, so Ambrosius von Mailand. Unter den Bedingungen der antiken Nullsummen-Ökonomie war ein solcher Gedanke keineswegs abwegig.
Im Hochmittelalter hingegen entwickelte sich eine auf Handel und Investitionen großer Kapitalien beruhende profitorientierte und vor allem den städtischen Wohlstand vermehrende Wirtschaft. Es entstand ein über ganz Europa verzweigtes Bankwesen. Theologen und Philosophen vor allem aus dem Dominikaner- und Franziskanerorden, später auch Jesuiten, begannen zu verstehen, dass Geld nicht allein Konsumzwecken dient, sondern, sobald es für produktive Zwecke investiert wird, „Kapital“, also Ursache von Wertschöpfung und wirtschaftlichem Wachstum ist.
In der Folge begannen diese Pioniere des modernen ökonomischen Denkens die vertragsrechtlichen Instrumente zu entwickeln, um das der kapitalistischen Wirtschaftsform im Wege stehende kirchliche Zinsverbot zu umgehen. Gemäß Josef Schumpeter waren sie Vorläufer von Adam Smith. Innerkirchlich aber sind sie heute weitgehend vergessen. Zitiert werden immer nur die antiken Kirchenväter. Vergessen ist auch, dass die durch „Rerum Novarum“ inaugurierte kirchliche Soziallehre das Prinzip der allgemeinen Bestimmung der Güter gerade nicht den Kirchenvätern, sondern John Locke verdankt. Und dass ihre Eigentumslehre, die nicht zufällig im Kontext der Industriellen Revolution zum ersten Mal lehramtlich formuliert wurde, just von dem liberalen englischen Philosophen inspiriert ist.
„Kapitalismuskritische“ Wende: Degradierung des Eigentumsrechts
Die Kirche ist dieser Lehre lange Zeit treu geblieben. Für spätere Akzentuierungen des Gemeinwohlbezugs des Eigentums griff man zwar auf Thomas von Aquin zurück, der betont hatte, Eigentümer seien lediglich Verwalter ihres Besitzes und sollten deshalb in Notlagen bereitwillig mit anderen Menschen teilen, ja in extremer Not, wenn es um Tod oder Leben geht, sei „alles gemeinsam“. Doch sind das ethische Prinzipien, die das Recht auf Privateigentum nicht einschränken, dem Eigentümer jedoch moralische Verpflichtungen hinsichtlich seines Gebrauchs auferlegen.
Grundlegend geändert hat sich die Sicht erst mit Papst Franziskus, der in explizit kapitalismuskritischer Absicht und in abrupter Abkehr von der Lehre seiner Vorgänger in seiner Enzyklika „Fratelli tutti“ (2020) das Prinzip der allgemeinen Bestimmung der Güter nun plötzlich zum „natürlichen, naturgegebenen und vorrangigen Recht“ erhob, das Recht auf Privateigentum hingegen zum bloß „sekundären“, „abgeleiteten Naturrecht“ degradierte. Durch die Erhebung eines bloßen Moralprinzips zu einem Recht, ja zu einem „vorrangigen Recht“ des Kollektivs, wird nun Eigentum politisch-rechtlich der gemeinschaftlichen Verfügungsgewalt und damit letztlich der Willkür der Staatsgewalt und der Politik untergeordnet.
Verkennung der Wirtschaftsgeschichte – mit Folgen
Im Kielwasser dieses, einem vagen und politisch gefährlichen Kollektivismus zuneigenden Denkens seines unmittelbaren Vorgängers, sieht nun Leo XIV. offenbar im Staat den Garanten für eine menschenwürdige Verwendung und Weiterentwicklung von KI und der auf ihr basierenden Technologien. Die Begründung dafür lautet: Bisher seien es ja „in erster Linie die Staaten“ gewesen, „die Innovationen lenkten und steuerten“. Im Unterschied zur Vergangenheit seien heute „die Haupttriebkräfte der Entwicklung hingegen private, oft transnationale Akteure, die über Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten verfügen, die denen vieler Regierungen überlegen sind.“ Das sei neu und gefährlich.
Diese Darstellung ist sowohl historisch wie auch sachlich verfehlt. Die wohlstandsschaffende Kraft der kapitalistischen Marktwirtschaft beruhte immer auf privater Kapitalakkumulation, die natürlich auch eine gewaltige Konzentration privater, auch „transnationaler“ Verfügungsmacht über neue Technologien zur Folge hatte. Im Verbund mit technologischer Innovation schufen zunehmende Arbeitsteilung, Massenproduktion und dadurch erzielte Skaleneffekte sowie der Wettbewerb auf freien, grenzüberschreitenden Märkten den modernen Massenwohlstand. Der Staat kümmerte sich um rechtliche Rahmenbedingungen, zuweilen auch um Grundlagenforschung, manchmal betrieb er, auf die Dauer zumeist wenig erfolgreich, Industriepolitik.
Aufgrund seines Misstrauens gegenüber privater Verfügungsmacht über hochentwickelte Technologien erhebt nun Leo XIV. die Forderung, „KI zu entwaffnen“, sie der Logik nicht nur des militärischen, sondern auch des wirtschaftlichen Wettbewerbs zu entziehen und „die Kontrolle über Plattformen, Infrastrukturen, Daten und Rechenleistung“, dem Staat zu übergeben, um diese „von einem festen Standunkt aus zu lenken“. Diese Lenkung, darunter auch fiskalische Maßnahmen und staatliche Industriepolitik, hätten zudem dafür zu sorgen, dass Innovation von Anfang an mit dem Ziel der Verminderung von Ungleichheit gesteuert wird. Die Vergemeinschaftung von KI unter der Leitung und Steuerung des Staates hätte also auch eine gesellschaftspolitische Agenda zu erfüllen.
Die Macht des Staates
Irritierend an dieser Ableitung konkreter politischer Handlungskonzepte aus moralischen Postulaten ist das Fehlen jeglichen Hinweises auf die Gefahren staatlicher Machtkonzentration. Im Unterschied zu privatwirtschaftlichen Akteuren besitzt der Staat das Gewaltmonopol. Als Monopolist ist er zudem keinem Wettbewerb ausgesetzt und kann er, auch als demokratischer Staat, Verhalten erzwingen. Würde er, wie es die Enzyklika fordert, KI gar als „kollektives“ oder öffentliches Gut betrachten, könnte er – gerade unter Berufung auf seine demokratische Legitimität – zum Überwachungsstaat werden und damit seine Liberalität unwiederbringlich verlieren.
Angesichts solcher Gefahren, aber auch der ebenfalls von Papst Leo unterstrichenen Ungewissheit über die zukünftige Entwicklung von KI, wäre vor allem eine höchstmögliche Vielfalt und Dezentralisierung von KI-Plattformen zu begrüßen. Wichtig wäre gerade die Stärkung des Wettbewerbs sowie der Konsumentensouveränität durch sich auf dem Markt durchsetzende leistungsfähige lokale LLMs, über die Nutzer die Kontrolle haben. Missbräuchliche oder für die öffentliche Ordnung gefährliche Verwendungen von KI können strafrechtlich verfolgt werden, wobei klare Regeln für die Haftung vonnöten sind. Besser ist es, einzelne, aufgrund rechtsstaatlicher Grundsätze definierte Praktiken zu verbieten, als dem Staat, und damit der Politik, die Ausgestaltung ganzer Technologiebereiche zu überantworten.
Letzteres könnte dazu führen, dass große und mächtige KI-Konzerne durch Lobbying – und mit ethischen Argumenten – versuchen werden, eine solche Regulierung in ihrem Interesse zu beeinflussen. Durch „Regulatory Capture“ würden dann große KI-Konzerne den Hebel des staatlichen Gewaltmonopols nutzen, um den Wettbewerb zu ihren Gunsten zu verzerren, durch Erhöhung von Markteintrittsbarrieren mögliche neue Wettbewerber von den eigenen Pfründen fernzuhalten oder sich gar eine implizite Staatsgarantie für den Fall mangelnder Rentabilität zu erschleichen. In diesem Fall würden die Empfehlungen von „Magnifica Humanitas“ wohl genau das Gegenteil dessen bewirken, was eigentlich beabsichtigt war.
Dieser Beitrag erschien zuerst in der Neuen Zürcher Zeitung vom 21. Juli 2026, S. 18 (internationale Ausgabe, S. 16) unter dem Titel „Wo der Papst irrt“. Online in NZZ Pro.