„Es geht uns bloß darum, dass sich unsere Unternehmen in anderen Ländern auch anständig verhalten!“ Mit dieser oft gehörten Aussage versuchten die Befürworter der populären Konzernverantwortungsinitiative (KVI) in der Schweiz darzulegen, dass die Initiative lediglich etwas „Selbstverständliches“, eine Art allgemein gültiges moralisches Prinzip, einfordert; denn, dass Unternehmen für ihre Tätigkeiten auch im Ausland geradestehen müssen, sei ja wirklich nicht zu viel verlangt. Diese Argumentation brachte die Gegner der Initiative automatisch in die Defensive, denn wer könnte schon gegen die Haftung von Schweizer Konzernen im Ausland sein, ohne sich dabei moralisch verdächtig zu machen.
Dieser Text ist auch als Austrian Institute Paper Nr. 36/2020 erhältlich: DOWNLOAD PDF
Bei der Initiative ging es jedoch nicht wirklich um Moral, denn in der Schweiz ansässige Firmen haften bereits jetzt per Gesetz für konkrete Vergehen im Ausland. Außerdem verschärft der Gegenvorschlag des Bundesrates, der nun mit der Ablehnung der Initiative Ende November 2020 automatisch in Kraft tritt, die Berichterstattungspflicht für international tätige Firmen entlang ihrer Lieferketten; wobei Kinderarbeit und Konfliktmineralien im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Es sind dabei konkrete Sanktionen vorgesehen, wenn Firmen in diesen Bereichen unzureichende Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten getroffen haben.
Hinzu kommt, dass die Schweiz mit der Schaffung eines Nationalen Kontaktpunkts (NKP) die OECD Leitsätze für Unternehmensverantwortung erfolgreich umgesetzt hat. Beim NKP können Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden. Im Dialog zwischen den Parteien wird dann versucht, eine Lösung zu finden, um die Situation vor Ort zu verbessern und Beeinträchtigungen auch in der Zukunft zu verhindern[1].
Mobilisierung von Emotionen statt sachliche Diskussion
Die Initianten haben versucht, den Gegenvorschlag wie auch die bereits existierenden Regelungen als unwirksam darzustellen, weil es keine Haftpflicht gebe, die auch für die Tochtergesellschaften im Ausland sowie deren Zulieferer gelte, sofern diese in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen, also de-facto kontrolliert würden. Auf der anderen Seite wurde jedoch bestritten, dass die Initiative bei einer Haftungsklage eine Beweislastumkehr vorsehe, bei der nicht der Kläger die Schuld, sondern der Angeklagte seine Unschuld beweisen muss. Außerdem wären KMUs von der Haftungsregelung nicht betroffen. Der Verfassungsartikel 101a, der bei einer Annahme der Initiative in Kraft getreten wäre, war diesbezüglich jedoch alles andere als eindeutig[2].
Aber im Abstimmungskampf ging es letztendlich gar nicht um solche letztlich entscheidenden Details. Die Plakate der Befürworter zielten primär auf die Mobilisierung der Emotionen der Stimmbürger ab, und zwar gegen Schweizer Konzerne, die angeblich absichtlich Menschenrechte im Ausland verletzen würden, um mehr Profite machen zu können. Dabei waren immer wieder die gleichen Firmen im Visier, nämlich Syngenta in Indien, Glencore in Peru und Holcim in Nigeria. Recherchen[3] ergaben allerdings, dass die angeblich eindeutigen Schuldzuweisungen, welche die Bilder der KVI Kampagne auf manipulative Weise suggerierten, nicht der Realität vor Ort entsprachen. Außerdem sind es genau diese Schweizer Firmen, die wohl im letzten Jahrzehnt am meisten in die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten investiert haben. Sie gehören somit zu den ungefähr 20% der Schweizer Firmen, welche der Forderung nach ausreichenden Sorgfaltspflichten am besten nachgekommen sind. Es sind aber auch diejenigen Firmen, die den Reputationsschaden einer Klage in der Schweiz am meisten fürchten, und somit am ehesten bereit wären, einem außergerichtlichen Vergleich beizustimmen, selbst wenn eine Klage sowieso aussichtslos wäre. Und hier liegt auch der Verdacht nahe, dass bei einer Annahme der Initiative viel Juristenfutter erzeugt worden wäre[4], jedoch ohne wirklich reale Verbesserungen der Menschenrechtssituation im Süden zu erzielen[5].
Ist Konfrontation ein besseres Geschäftsmodell als Kooperation?
Ein Indiz dafür, dass nicht nur Moral, sondern auch konkrete materielle Interessen bei der Initiative eine Rolle spielten, sind die Mittel, die für die Kampagne über einen mehrjährigen Zeitraum ausgegeben wurden. Eine Schätzung[6] zeigt, dass die Initianten weit mehr Mittel zur Verfügung hatten als die Gegner. Dies überrascht, denn viele gingen davon aus, dass die Wirtschaft als Hauptgegner der Initiative eine viel größere Kasse für die politischen Kriege haben müsste. Zurecht, werden nun auch Forderungen im Parlament laut, dass in Zukunft mehr Transparenz in der Kampagnenfinanzierung sichergestellt werden muss. Es müsse sichergestellt werden, dass gerade die Spenden- und Steuergelder, die an Schweizer Entwicklungsorganisationen fließen, die sich in der Schweiz auch stark politisch engagieren, nicht zweckentfremdet werden. Schlussendlich sollten Sorgfaltspflichten für alle Akteure gelten, noch nur für den Privatsektor.
Wenn die Armut Abwesenheit von Prosperität ist, so ist klar, warum der Privatsektor eine zentrale Rolle bei der Armutsbekämpfung spielen muss, denn inklusives Wirtschaftswachstum ist nicht möglich ohne Unternehmertum und Innovation.
Der Krieg der Worte und Behauptungen in der KVI wirft auch die Frage auf wie nachhaltig ein Geschäftsmodell ist, das auf Konfrontation aufbaut? Mit Sicherheit ist es nicht kompatibel mit dem, was die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen („UN Sustainable Development Goals“=UN SDGs) fordern. Diese verfolgen nämlich einen lösungsorientierten Ansatz, der auf einer konstruktiven Partnerschaft zwischen Privatsektor und Zivilgesellschaft aufbaut. Das Hauptziel der UN SDGs ist die Armutsbekämpfung, denn sie ist in den Ländern des Südens, wo die Mehrheit der Weltbevölkerung lebt, nach wie vor der Hauptfeind der Umwelt und der Menschenrechte. Wenn die Armut per definitionem als Abwesenheit von Prosperität verstanden wird, so ist auch klar, warum der Privatsektor eine zentrale Rolle bei der langfristigen Armutsbekämpfung spielen muss, denn inklusives Wirtschaftswachstum ist nicht möglich ohne Unternehmertum und Innovation.
Was ist Nachhaltigkeit?
Leider wird diese Grundeinsicht im Nachhaltigkeitsunterricht in Wohlstandsländern kaum je vermittelt, denn dieser ist primär normativ geprägt (e.g. was soll/kann ich persönlich tun, um die Welt zu retten). Dabei wird meistens von Beginn weg durch emotional positiv und negativ besetzte Begriffe suggeriert, was nachhaltig ist (lokale Produktion, Europa, Kleinbauern, Bio, NGO, KMU, staatliche Regulierung) – und was nicht (Globalisierung, China, Hochtechnologien wie Kernkraft und Gentechnik, Handel, Konzerne, Unternehmertum). Diese binären Denkstrukturen führen dann zu einem Verständnis von Nachhaltigkeit, das sich in einem wachsenden Aktivismus gegen etwas manifestiert und nicht wirklich im verantwortungsvollen gemeinsamen Handeln für etwas. In der Debatte um die KVI zeigte sich auch, dass selbst an den Universitäten die konventionellen Nachhaltigkeitsvorstellungen dominieren. So haben Professorinnen und Professoren der Entwicklungsökonomie an Schweizer Universitäten ein Positionspapier zugunsten der KVI verfasst[7], das jedoch nicht auf konkrete empirische Feldforschung zur Wirkung von Konzernen in Entwicklungsländern verweist, sondern lediglich festhält, dass der Privatsektor grundlegende Menschenrechte respektieren und Sorge zur Umwelt tragen muss, um einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten zu können. Dieser normativen Aussage würden wohl Gegner wie Befürworter der KVI zustimmen, doch die Frage, ob die KVI diesem Zweck dient oder schadet, wird damit nicht beantwortet. Konkretere Feldforschung[8] und eine Analyse der KVI aus einem afrikanischen Blickwinkel[9] zeigen auf, dass durchaus auch Zweifel an der Wirksamkeit der KVI in Bezug auf diese normative Ziele angebracht sind.
Der knappe Ausgang der Abstimmung über die KVI hat klar aufgezeigt, dass die politische wie auch die akademische Nachhaltigkeitsdiskussion nach wie vor in binären Denkstrukturen verläuft. Wenn die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen vor die angebliche Wahl gestellt werden sich entweder für die Profite von Großkonzernen oder für den Schutz der Menschenrechte einzusetzen, so scheint es klar, was das Gewissen fordert; insbesondere, wenn kaum Zeit vorhanden ist sich mit der Materie konkreter zu beschäftigen. Die UN SDGs erkennen zwar, dass langfristige und inklusive ausländische Direktinvestitionen durchaus auch den Zugang zu essentiellen Menschenrechten in den jeweiligen Regionen verbessern können[10], doch wie soll das kommuniziert werden in einer Diskussion, in der es nur um angeblich gute und schlechte Motive geht?
Grüne Visionen in der EU-Landwirtschaft: Nachhaltig ist, was reguliert und subventioniert wird
Der mit den UN SDGs einhergehende Paradigmenwechsel zu ‘Business as part of the solution’ kann in einem solchen geistigen Umfeld nicht auf fruchtbaren Boden stoßen; denn die defensive Grundhaltung im europäischen Nachhaltigkeitsdenken, welche in der wirtschaftlichen und technologischen Veränderung primär ein Risiko und nicht eine Chance sieht, manifestiert sich auch in der „Farm-to-Fork“ Strategie, dem Herzstück des „Green New Deal“ der EU. Das Ziel ist eine Agrarproduktion, die fair, gesund und umweltfreundlich sein soll, wobei sich diese Begriffe hauptsächlich daran orientieren, was heute von der Bevölkerung als unfair, ungesund und umweltschädlich wahrgenommen wird, sprich alles was mit dem Begriff „Agrarindustrie“ in Verbindungen gebracht wird.
Die Kritik an der Agroindustrie ist nicht wirklich zielführend und auch ein bisschen scheinheilig, wenn man bedenkt, dass sie nach wie vor die große Mehrheit der Europäer ernährt.
Die Agroindustrie ist jedoch keineswegs homogen. Es gibt Unternehmen, die durch ihre Innovationen und biodiversitätsverbessernden Anbaumethoden durchaus zu Pionieren der nachhaltigen Landwirtschaft geworden sind. Auf der anderen Seite gibt es jedoch viele Agrarunternehmen, die den nachhaltigen Wandel verschlafen haben, weil ihr Businessmodel zu stark von nicht nachhaltigen Subventionen abhängig ist. Die Kritik an der Agroindustrie ist daher nicht wirklich zielführend und auch ein bisschen scheinheilig, wenn man bedenkt, dass sie nach wie vor die große Mehrheit der Europäer ernährt. Ein kürzlich publizierter Artikel im „Nature“ Magazin kritisiert diese Scheinheiligkeit konkret, indem dargelegt wird, warum diese neue Strategie in der Agrarpolitik das Nachhaltigkeitsproblem der Landwirtschaft nicht löst, sondern lediglich in andere Länder verlagert, von denen dann langfristig vermehrt importiert werden muss[11].
Populäres, aber fragwürdiges deutsches „Lieferkettengesetz“
Dieselbe Denkhaltung liegt auch dem Lieferkettengesetz in Deutschland zugrunde, welches ähnliche Ziele wie die Konzernverantwortungsinitiative verfolgt. Deutsche Firmen, die im Ausland investieren und dort zum wirtschaftlichen Wandel beitragen werden als Teil des Problems und nicht als Teil der Lösung betrachtet, denn nur eine Minderheit der Firmen würde ihren Sorgfaltspflichten in ausreichendem Masse nachkommen (ergo machen sie wohl Profit auf Kosten der Menschenrechte); Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungshilfeminister Gerd Müller (CSU) sehen daher im Liefergesetz einen ähnlichen Haftungsmechanismus vor wie die Konzernverantwortungsinitiative (KVI), allerdings nicht mit Beweislastumkehr. Wie auch die KVI, stößt das Lieferkettengesetz auf große Zustimmung im ‘Volk’ (sprich Kirchenorganisationen, Entwicklungsorganisationen und Zivilgesellschaft) und Widerspruch in der Regierung und der Wirtschaft. Die Wirtschaft argumentiert, dass Unternehmen eigentlich gar kein Interesse haben könnten ihre Mitarbeitenden, Kunden und andere Anspruchsgruppen schlecht zu behandeln, denn von ihnen hängt schlussendlich die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens ab. Ein Unternehmen, das ein Akzeptanzproblem in der Gesellschaft hat, weil es respektlos und unverantwortlich agiert, verliert zunehmend an wirtschaftlichem Spielraum und somit an Marktanteilen.
Was oft ignoriert wird, ist, dass sich Gesetze, die den lokalen Kontext einfach ignorieren mit größter Wahrscheinlichkeit kontraproduktiv auf das inklusive Wachstum auswirken.
Doch solche Argumente haben kaum Resonanz in der Öffentlichkeit, wenn dort der Glaube vorherrscht, dass die Wirtschaft per se skrupellos ist und somit nur auf Gesetze und Vorschriften reagiert. Was dabei oft ignoriert wird, ist die Tatsache, dass sich solche Gesetze, die den lokalen Kontext einfach ignorieren mit größter Wahrscheinlichkeit kontraproduktiv auf das inklusive Wachstum, ein Hauptziel der UN SDGs, auswirken. Denn die Akteure in den globalen Lieferketten werden weniger geneigt sein, kleinere semi-informelle lokale Betriebe in den ärmeren Hochrisikoländern des Südens in die globalen Wertschöpfungsketten zu integrieren, obwohl gerade dies zu einer Verbesserung der Umwelt- und Sozialstandards im lokalen Privatsektor und zu inklusiverem Wachstum führen würde. Stattdessen werden sie ihre Aufträge an professionelle internationale Firmen vergeben, bei denen garantiert keine Kinderarbeit vorkommt. Wir freuen uns dann alle über eine kinderarbeitsfreie Lieferkette, doch einmal mehr, würde das Problem nicht behoben, sondern lediglich verlagert, denn die Kinderarbeit wird weiter im informellen Sektor zunehmen, wo diese oft die Regel und nicht die Ausnahme ist. Doch was interessiert uns schon die Verletzung der Menschenrechte, wenn sie nicht in die klassischen binären Denkstrukturen unserer Nachhaltigkeitsnarrative passen – insbesondere das Narrativ, dass unsere Konzerne Menschenrechte verletzen und die Umwelt im Süden zerstören, sofern sie nicht durch Gesetze und protestierende NGOs daran gehindert werden!
Das bequeme Denken manifestiert sich in Deutschland wohl noch ausgeprägter als in der Schweiz. In der Frankfurter Allgemeinen (FAZ), die ja bestimmt nicht zu den linken Zeitungen in Deutschland gehört, wurde die knappe Ablehnung der KVI durch das Ständemehr in der Schweiz mit der Bemerkung kommentiert, dass die Argumente der Gegner lediglich in ländlichen deutsch-schweizer Kantonen „verfangen“ hätten[12]. Es gibt gemäß dieser scheinbar liberalen Zeitung offenbar die Verblendeten auf dem Land, die sich von Industrieinteressen leiten lassen und die Aufgeklärten in der Stadt, die unabhängig von jeglichen Interessen zur Erkenntnis gelangen, dass Regulierung eigentlich nie weit genug gehen kann; denn, wie es die Befürworter der KVI in der Schweiz treffend festhielten: es geht ja bloß um etwas, das „selbstverständlich“, oder, auf gut Deutsch, „alternativlos“ ist.
Anmerkungen
[1] Wie effektiv diese Konfliktlösungsverfahren ohne Haftung sein können zeigt ein Beitrag in der NZZ vom 5. November 2020: https://www.nzz.ch/schweiz/schweiz-konzernverantwortung-ohne-haftung-ld.1584074
[2] In Bezug auf die Beweislastumkehr heißt es im Artikel « Unternehmen] haften dann nicht nach dieser Bestimmung, wenn sie beweisen, dass sie alle gebotene Sorgfalt […] angewendet haben (101a, Absatz c). Bezüglich KMUs steht: „…der Gesetzgeber [nimmt] Rücksicht auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe derartige Risiken aufweisen.“
[3] Zu Glencore und Holcim siehe https://www.nzz.ch/wirtschaft/konzernverantwortung-die-mine-in-den-anden-frisst-eine-stadt-auf-ld.1587644, zu Syngenta siehe https://www.nzz.ch/wirtschaft/konzernverantwortungsinitative-syngenta-wehrt-sich-gegen-vorwurf-ld.1585133
[4] Siehe Kommentar in der Handelszeitung vom 22.11.2020: https://www.handelszeitung.ch/politik/konzernverantwortung-viel-larm-um-nichts
[5] Siehe Kommentar in der Handelszeitung vom 31.10.2020: https://www.handelszeitung.ch/politik/konzernverantwortung-was-bringt-die-initiative-dem-suden
[6] Siehe https://www.tagesanzeiger.ch/der-teuerste-abstimmungskampf-der-geschichte-267262561847
[7] Siehe https://www.defacto.expert/2020/11/02/die-konzernverantwortungsinitiative-ist-entwicklungspolitisch-klar-zu-befuerworten/
[8] https://www.springer.com/de/book/9783030037970
[9] https://www.watson.ch/international/schweiz/526896897-die-konzernverantwortungs-initiative-aus-einem-afrikanischen-blickwinkel
[10] https://unctad.org/webflyer/least-developed-countries-report-2020
[11] Siehe Artikel in „Nature“ https://www.nature.com/articles/d41586-020-02991-1
[12] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/schweizer-lehnen-neue-haftungsregeln-ab-17076507.html
Dieser Beitrag liegt auch als Austrian Institute Paper Nr. 36/2020 vor:
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