Die Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts zur Klimapolitik ist anmaßend und fern der Realität. Doch selbst Konservative und Liberale spenden Beifall. Aus gutem Grund: Mit der Angst vor dem Weltenbrand erschließt sich eine unerschöpfliche Geldquelle. Und die Bürger zahlen den Obolus für ihr sündiges Leben im Wohlstand auch noch klaglos.
Zwei Prozent! Das der deutsche Anteil am globalen CO₂-Ausstoß. Mit abnehmender Tendenz. Baden-Württemberg, das unter erstarkter grüner Regentschaft das Weltklima gleich im Alleingang retten und dafür „bis an die Grenzen des verfassungsrechtlich Möglichen“ gehen will, dürfte kaum ein halbes Prozent beitragen. Österreichs Anteil liegt ebenfalls in dieser Kleinordnung. Das schaffen die Bitcoin-Minen in China und in Iran locker in ein paar Monaten. Denn deren enormer Stromhunger, der für die „Schaffung“ der Kryptowährung benötigt wird, speist sich aus schmutziger Kohle oder schwerem Öl. Schon jetzt wird dafür der Strombedarf von Ländern wie Italien oder den Niederlanden benötigt. Tendenz: so steil anwachsend wie der Bitcoin-Preis, der mittlerweile auf rund 50 000 Dollar hochgeschossen ist.
Jährlich werden durch ein kompliziertes Umlagesystem rund 26 Milliarden Euro in die Taschen derer gespült, die sich hochrentierliche Windparks und Solarplantagen oder Investitionen in „grüne Energien“ leisten können.
Während sich Chinas kommunistische Führung auf internationalen Konferenzen als Klimaschützer brüstet, lassen sie Zuhause jedes Jahr an die fünfzig Kohlekraftwerke neu in Betrieb nehmen. Das Reich der Mitte, das zur Werkbank der Welt aufgestiegen ist und zunehmend autoritär durchregiert, verbraucht allein 51,7 Prozent (2019) des globalen Kohlebedarfs. Es hat seit 1970 seinen Energieverbrauch verzwölffacht und ist heute mit Abstand der größte CO₂-Emittent (10,4 Milliarden Tonnen). Derweil legt Deutschland, das seinen Kohlendioxyd-Ausstoß entgegen dem weltweiten Trend seit 1990 um 29 Prozent verringert hat, selbst die umweltfreundlichsten Meiler still. Dafür hangelt sich das Land mit hohen Subventionen und Zitterstrom von einem drohenden Blackout zum nächsten. Auch diese Sorglosigkeit gefährdet Freiheit – und Leben.
Planwirtschaftliche Klimapolitik als unerschöpfliche Geldquelle
Es gibt genügend glaubwürdige Studien, die der deutschen Energiewende ein vernichtendes Zeugnis ausstellen: Mit 30 Cent pro Kilowattstunde zahlen Privatkunden den höchsten Strompreis. Auch die 17 Cent für die Industrie belasten den Wirtschaftsstandort überproportional und führen bereits zur Abwanderung energieintensiver Produktionen. Jährlich werden durch ein kompliziertes Umlagesystem rund 26 Milliarden Euro in die Taschen derer gespült, die sich hochrentierliche Windparks und Solarplantagen oder Investitionen in „grüne Energien“ leisten können.
Doch ökologisch betrachtet bleibt die gigantische Umverteilung von unten nach oben weitgehend wirkungslos. Denn über die CO₂-Rechte dürfen andere Länder verbrauchen, was der selbsternannte „Vorreiter Deutschland“ einspart. Davon profitiert in der EU vor allem Osteuropa, wie die Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) vorrechnet. Gewinner wäre besonders das Kohleland Polen, das ohnehin zu den größten Nutznießern der Brüsseler Umverteilungsmaschinerie zählt und deren national-konservative Regierung sich dafür mit Geringschätzung des europäischen Wertekanons bedankt.
Politisch gesehen sind das märchenhafte Zustände: : Aus einem natürlichen Gas in der Atmosphäre lässt sich buchstäblich Gold spinnen.
Obwohl sich die Preise für derlei „Verschmutzungsrechte“ seit 2018 verzehnfacht haben, ist das den Grünen nicht genug: Die Berliner Regierungspartei in spe will den Preis von heute 25 Euro pro Tonne CO₂ bis 2025 auf 180 Euro hochtreiben. SPD und Linkspartei denken ähnlich. Und selbst CDU/CSU sowie die FDP setzen auf diese vermeintliche Marktlenkung. So lassen sich mit der Angst vor dem Klimagau nicht nur Freiheitsrechte einschränken, sondern auch viele Milliarden in die Staatskassen spülen. Das erklärt die breite politische Akzeptanz: Diese Form einer planwirtschaftlichen Klimapolitik wird zur unerschöpflichen Geldquelle. Politisch gesehen sind das märchenhafte Zustände: Aus einem natürlichen Gas in der Atmosphäre lässt sich buchstäblich Gold spinnen.
Und das Gute daran: Wie weiland im Mittelalter lassen sich die Bürger nur zu gerne zur Ader, sozusagen als Tribut für das sündige Leben mit einem viel zu großen CO₂-Fußabdruck. Dass die steigende Bepreisung des Kohlendioxids letztlich sämtliche Kosten, die mit Energie zusammenhängen, nach oben treibt, wird auch deshalb hingenommen, weil diese Inflation schleichend daherkommt. Gerade die Entscheider, die kostenlos Dienst-Limousinen nutzen dürfen und von Steuergeldern im wuchernden Staatsdienst gut leben, spüren die finanzielle Last kaum. Zu diesen Privilegierten zählen auch Richter.
Das deutsche Verfassungsgericht als Ober-Klimapolitikerin
Das alles kann man wissen, wenn man sein Urteil nicht allein von den Klima-Apokalyptikern bezieht. Etwas Zeitungslektüre und Prozentrechnung würden schon genügen, um Deutschlands begrenzte Möglichkeiten zur Begrenzung der Erderwärmung zu erkennen. Selbst wenn man den Kohlendioxid-Verbrauch pro Kopf als Grundlage hernimmt, der in Industrieländern deutlich höher ist, wird man rasch erkennen: Am deutschen Klimawesen wird die Welt auch dann nicht genesen, wenn die Bundesrepublik von heute auf morgen jegliche Produktion stillgelegt und sich in einen Total-Lockdown versetzt. Doch mit dieser relativ simplen Erkenntnis scheint nun selbst das oberste deutsche Gericht überfordert.
Stattdessen haben in Karlsruhe offenbar Greta & Co. das Kommando übernommen. Diese Kritik am deutschen Verfassungsgericht ist nicht despektierlich. Im Gegenteil: Sie kann nicht laut genug sein – und wird (etwas verklausulierter) nach einer ersten Schockwelle mittlerweile auch von namhaften Juristen geäußert. Denn diese Entscheidung ist weltfremd und anmaßend. Jeder sollte sie lesen. Frei nach Greta Thunberg möchte man ausrufen: How dare you Karlsruhe?!
Damit bekommen all jene Rückenwind, die den Klimaschutz für ihren Kampf gegen den Kapitalismus nutzen wollen, um grundrechtlich geschützte Freiheiten einzuschränken.
Mit welchem Recht spielt sich das oberste deutsche Gericht zum Oberpolitiker auf und erhebt mögliche Klimarisiken zum alleinigen Maßstab des politischen Handelns? Warum glauben diese Juristen, schon heute den erlaubten CO₂-Ausstoß für 2030 ff. zu kennen? Warum etwa verweisen die Träger der roten Roben die Kläger aus Bangladesch und Nepal, die von deutschen NGOs angestachelt und finanziert wurden, nicht an den Nachbarn Indien, das seinen CO₂-Ausstoß seit 1990 um 287 Prozent gesteigert hat? Oder an China, den weltweit größten Umweltverschmutzer (plus 353 Prozent seit 1990). Oder noch besser: An die USA, wo mit Energie nach wie vor verschwenderisch umgegangen wird (Klimaanlagen, Sprit fressende SUV etc.) und wo vor Gericht schon bei geringster Leiderfahrung gigantische Schadensersatz-Zahlungen erstritten werden können?
Dirigistisches Klimadiktat – mit den Corona-Lockdowns als Vorbild
Man täusche sich nicht. Diese Entscheidung hat „tiefgreifende Folgen für Deutschland“, wie die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) als eine der wenigen kritischen Stimmen feststellt. Denn damit bekommen all jene Rückenwind, die den Klimaschutz für ihren Kampf gegen den Kapitalismus nutzen wollen, um grundrechtlich geschützte Freiheiten einzuschränken. Die Corona-Notbremsen und Lockdowns dienen als Vorbild. Die „Hüter der Verfassung“, die die Freiheit der Bürger schützen sollen, bereiten also den Weg in ein dirigistisches Klimadiktat, dem alle anderen Staatsziele untergeordnet sind. Null-Wachstum ist das Ziel derer, die nicht mehr wahrhaben wollen, woraus sich der Wohlstand speist, der ihnen ein behütetes Leben ermöglicht.
Dazu zählt auch die oberste deutsche Öko-Behörde: Das Umweltbundesamt hat bereits 2019 in einer „Rescue“-Studie gefordert, bis 2030 eine Klimaneutralität zu erzwingen. Dazu müsse neben vielen Einschränkungen eben die Zahl der Windräder in Deutschland von heute rund 30 000 mindestens auf 150 000 verfünffacht werden, wie es auch die Grünen planen. Bürgerproteste hin oder her. Der Einsatz von CO₂-freier Kernenergie, auf die immer mehr Länder zurückgreifen, darf in Deutschland nicht einmal in Erwägung gezogen werden. Auch das rasante Bevölkerungswachstum in Arabien und Afrika ist als mögliche Ursache für den Raubbau am Globus tabu.
Dasselbe Gericht hat hingegen eben grünes Licht in die europäische Schulden- und Haftungsunion gegeben. Das wird die (finanzielle) Freiheit der „jungen Generation“ langfristig weit mehr einschränken.
Stattdessen wetteifern die deutschen Parteien nach der Karlsruher Entscheidung darum, wer ein noch ambitionierteres Einsparziel vorgibt. Im Eilverfahren hat die schwarz-rote Bundesregierung das Land darauf verpflichtet, die CO₂-Neutralität um zehn Jahre auf 2045 vorzuziehen. Das wirft nicht nur gewaltige ökonomische und finanzielle Fragen auf. Sondern auch juristische. Etwa die, ob bis dahin jeder Jugendliche gegen neue Straßen, Gebäude, Industrieanlagen etc. klagen kann, weil er sich in seiner „Generationengerechtigkeit“ verletzt sieht? Die Prozess-Industrie wird Wege finden – von Umweltverbänden angetrieben, die vom Steuerzahler finanziert werden nun auch noch Rückendeckung aus Karlsruhe haben.
Kommt nun die schleichende Enteignung der „Reichen“?
Dasselbe Gericht hat hingegen eben grünes Licht in die europäische Schulden- und Haftungsunion gegeben. Das wird die (finanzielle) Freiheit der „jungen Generation“ langfristig weit mehr einschränken. Diese Generation der Wohlstandskinder ist es übrigens, die mit ihren Smartphones den Strombedarf befeuert und zu den Hauptkunden bei Amazon oder sonstigen Lieferdiensten zählt. Warum werden die Containerschiffe aus China immer größer? Aber vielleicht finden sich auch dagegen Kläger. Dass die Entscheidung in Englisch und Französisch verbreitet wurde, macht für die FAZ Sinn: „Die Beladenen und Betroffenen dieser Erde sollen wissen: In Karlsruhe finden sie Zuflucht.“
Roman Herzog, Paul Kirchhof, Hans-Jürgen Papier. Das sind die Namen, denen das Bundesverfassungsgericht sein hohes Ansehen verdankt. Peter Müller und Stephan Harbarth, der als Vorsitzender des ersten Senats dieses einstimmige Urteil zu verantworten hat, sind es nicht. Zwei CDU-Politiker von Kanzlerin Merkels Gnaden. Die beiden Chef-Juristen müssen nun zwingend beweisen, wie liberal und progressiv sie doch sind. Das ist typisch für Konservative.
Linke haben hingegen keine Scheu, für ihre Sache einzustehen. Mit den Erfolgen der Grünen wird deren Einfluss auch in Karlsruhe wachsen – wenn das überhaupt noch möglich ist. Dann stellt sich erst Recht die Frage: Wie halten es die „Hüter der Verfassung“ mit dem Recht auf und dem Schutz des Eigentum(s), wie es in Grundgesetzt-Artikel 14 festgeschrieben ist? Sind die Steuerpläne einer möglichen grün-rot-roten Regierung gemessen daran nicht verfassungswidrig? Die Linkspartei plant die schleichende Enteignung all derer, die sie als „Reiche“ an den Pranger stellt. Ist auch das erlaubt, wenn man vorgibt, nur mit zusätzlichen Mitteln lasse sich die Energiewende beschleunigen und das Weltklima retten?
Die Neuauflage der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg, die als Baupause für eine neue Bundesregierung ab Herbst gilt, macht es bereits vor: Klimaschutz hat absoluten Vorrang. Nicht nur die Grünen wollen diesem Ziel alles andere unterordnen und notfalls selbst die juristisch verankerte Schuldenbremse opfern. Das hat bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ja auch funktioniert. Man darf gespannt sein, wie es die Karlsruher Richter hier mit der Nachhaltigkeit halten, die den nächsten Generationen die finanzielle Luft zum Atmen nimmt. Kläger lassen sich – hoffentlich –finden.