Das Monopol ist ein Zustand: Er tritt ein, wenn eine Gesellschaft bestimmte Güter einzig bei einer Person erhalten kann
Monopolisten sind nicht nur Personen, die „gegen die Konkurrenz anderer wirtschaftender Subjekte durch die Staatsgewalt, oder sonst in gesellschaftlicher Weise geschützt sind“. Das würde „den Begriff des Monopolisten viel zu eng“ bestimmen. Manche Personen werden überdies durch ihren Besitz, durch spezielle Fähigkeiten oder durch die ökonomischen Verhältnisse zu Monopolisten, sodass andere wirtschaftende Personen physisch oder ökonomisch nicht in der Lage sind, mit ihnen in Konkurrenz zu treten.
„Aber auch dort, wo solche eigentümlichen Verhältnisse nicht vorhanden sind, können ohne jede gesellschaftliche Beschränkung Monopolisten entstehen“. Jeder Handwerker, Kaufmann, Arzt oder Rechtsanwalt, der sich als erster „in einem Orte niederlässt, wo bisher noch niemand sein Gewerbe oder seine Kunst ausübt, ist in einem gewissen Sinne Monopolist, denn die von ihm der Gesellschaft zum Austausch angebotenen Güter können … eben nur bei ihm erstanden werden“.
Die erste Folge des Auftretens einer jeden wahren Konkurrenz im Anbote ist demnach, dass keiner der Konkurrenten im Anbote einen ökonomischen Vortheil daraus ziehen kann, dass er etwa einen Teil der ihm verfügbaren Quantität einer Ware der Vernichtung preisgibt …
Zuerst entsteht das Monopol, erst dann folgt die Konkurrenz
Auf Monopolisten trifft man besonders in kleinen Ortschaften, aber auch in blühenden Städten gab es in früherer Zeit, als sie noch klein und schwach bevölkert waren, einen einzigen Kunsthandwerker, Arzt etc., der sich dort als erster niedergelassen hat. Demnach ist das Monopol „der Regel nach das ältere, das ursprünglichere, die Konkurrenz das der Zeitfolge nach spätere“. Der Tauschhandel „unter dem Vorherrschen der Konkurrenz wird demnach mit Vorteil an die Erscheinungen des Monopolhandels anknüpfen.“
Mit zunehmendem Wohlstand wächst der Bedarf nach Monopolgütern, dem der Monopolist immer schlechter entsprechen kann
Die Entwicklung von Konkurrenz „hängt innig mit dem Fortschritte der wirtschaftlichen Kultur zusammen“: Mit dem steigenden Wohlstand, dem Bevölkerungswachstum und den ebenfalls wachsenden Bedürfnissen der einzelnen Bürger wächst auch der Bedarf der Gesellschaft nach den Waren (bzw. Dienstleistungen) des Monopolisten. Dieser wachsende Bedarf zwingt „den Monopolisten in zahlreichen Fällen, selbst bei gesteigerter Produktion, immer mehr Schichten der Bevölkerung von dem Genuss des Monopolgutes auszuschließen“. Der Monopolist kann diesem wachsenden Bedarf nicht immer entsprechen, doch selbst „wenn er es vermag, liegt eine entsprechende Vermehrung seines Absatzes, wie wir sahen, nicht immer in seinem ökonomischen Interesse.“
In der wohlhabender werdenden Gesellschaft verschlechtert sich der Ruf des Monopolisten und wachst das Bedürfnis nach Konkurrenz, was in der Folge auch zur Entstehung von Konkurrenz führt
Gleichzeitig kann der Monopolist seine Preise immer mehr emporschrauben – mit verhängnisvollen Folgen für seinen Ruf. Zunächst ist der erste Handwerker, Arzt, Apotheker etc. „ein willkommener Mann“. Doch wenn er „keiner Konkurrenz begegnet während gleichzeitig der Ort aufblüht, wird er fast ohne Ausnahme nach einiger Zeit bei den minder wohlhabenden Schichten der Bevölkerung in den Ruf eines harten und selbstsüchtigen Mannes kommen und selbst bei den wohlhabenderen Bewohnern des Ortes für eigennützig gelten.“
Weil der Monopolist also mit zunehmendem Wohlstand einige Schichten entweder gar nicht, oder „nur widerwillig und schlecht versorgt“, entsteht das Bedürfnis nach Konkurrenz. Dieses Bedürfnis ist es auch, das „die Konkurrenz selbst hervorruft“.
Der Einfluss der Warenquantität auf Preisbildung und Güterverteilung bleibt derselbe, wenn mehrere Konkurrenten diese Quantität anbieten
Die Wirkungen, die das Auftreten von Konkurrenten auf die Güterverteilung, den Umsatz und den Preis einer Ware hat, werden aus Gründen der leichteren Übersicht am selben Beispiel wie vorher beim Monopolhandel untersucht:
Für die Landwirte B1, B2, B3 etc. sinkt das Äquivalent für jedes weitere Pferd um 10 Metzen Getreide. Gesetzt den Fall zwei Konkurrenten bieten insgesamt 3 Pferde an – Angebot A1 von 2 Pferden und Angebot A2 von 1 Pferd –, so ist aufgrund der bisherigen Untersuchung „klar, dass in diesem Falle der Landwirt B1 2 Pferde, der Landwirt B2 aber 1 Pferd und zwar zu Preisen erstehen wird, welche zwischen 70 und 60 Metzen Getreide sich bilden werden … . Nehmen wir den Fall, dass A1 und A2 6 Pferde zur Veräußerung bringen, so ist nicht minder sicher, dass B1 hiervon 3, B2 2 und B3 1 Stück erstehen, der Preis aber sich zwischen 60 und 50 Metzen Getreide stellen wird u.s.f.“
Vergleicht man diese „Preisbildung und Güterverteilung mit jener, welche wir beim Monopolhandel beobachtet haben, so begegnen wir einer vollständigen Analogie.“ Die Wirkung auf Preisbildung und Güterverteilung bleibt bei der gleichen Menge an Waren die gleiche, unabhängig davon, ob sie von einem Monopolisten oder mehreren Konkurrenten angeboten wird.
Somit hat die Größe der angebotenen Quantität eines Gutes stets „einen sehr bestimmenden Einfluss auf die Preisbildung und auf die Güterverteilung“, und zwar sowohl beim Monopolhandel, als auch beim „Tauschhandel unter dem Einfluss der Konkurrenz“.
Die Grundsätze des Monopolhandels bei festgesetzten Preisen oder Quantitäten gelten ebenso beim Handel von Konkurrenten
Die Höhe der Preise hat „einen sehr wichtigen Einfluss auf den Gesamtabsatz der betreffenden Ware sowohl, als auch auf die Quantität, welche jeder einzelne Konkurrent um dieselbe tatsächlich erwerben wird“. Ob die Ware dabei von einem Monopolisten oder von Konkurrenten auf den Markt gebracht wird, macht keinen Unterschied. Dieselben Grundsätze gelten für beide Fällen.
Ebenso sind die Grundsätze über die Wirkung bestimmter Güterquantitäten auf die Preisbildung und auf deren Verteilung nicht nur für den Monopolhandel anwendbar, sondern auch auf all jene Fälle, in denen „eine Anzahl von wirtschaftenden Subjekten (Konkurrenten in der Nachfrage) um die ihnen von mehreren anderen wirtschaftenden Subjekten (Konkurrenten im Anbote) zum Austausch angebotenen Quantitäten einer Ware in Konkurrenz treten.“
Fazit: „Ob demnach z. B. 1000 Maßeinheiten eines Gutes von einem Monopolisten, oder von mehreren Konkurrenten im Anbote zur Veräußerung gebracht werden, die Preisbildung und Güterverteilung werden in beiden Fällen, unter sonst gleichen Verhältnissen, gleich sein; ob eine Ware von einem Monopolisten, oder von mehreren Konkurrenten zu einem bestimmten Preise, z. B. zum Preise von drei Maßeinheiten des Gegengutes für eine Maßeinheit der Erstern, ausgeboten wird, der Absatz wird in beiden Fällen ein gleich großer, die Verteilung der abgesetzten Quantitäten unter die einzelnen Konkurrenten um das in Rede stehende Gut die nämliche sein“.
Bei derselben Menge oder bei bereits im voraus fixierten Preisen eines angebotenen Gutes gelten bei der Konkurrenz dieselben Grundsätze wie bei den Monopolisten. Die Konkurrenz unter den Anbietern beeinflusst dennoch die Preisbildung, den Absatz und die Verteilung eines Gutes, und zwar in folgenden Hinsichten: Entweder es ändern sich die angebotenen Quantitäten des Gutes aufgrund der Konkurrenz, oder aber die Konkurrenten sehen sich genötigt, andere Preise festzulegen, als im Monopolhandel festgesetzt wurden.
Zwischen wirtschaftenden Subjekten besteht erst dann eine Konkurrenz, wenn sie ihren Vertrieb selbständig und ohne wechselseitiges Einverständnis führen
Ein Fall macht zur Klarstellung nochmals deutlich, wo Konkurrenz vorliegt – und wo nicht:
„Ein Monopolist ist gestorben und hat seine Monopolgüter und Produktionsmittel zwei Erben zu gleichen Teilen hinterlassen“. Sollten die beiden Erben nicht miteinander konkurrieren, sondern – was häufig vorkommt – die Monopolpolitik des Erblassers gemeinsam fortsetzen, oder in ein wechselseitiges Einverständnis treten und gemeinsam die Quantitäten der angebotenen Güter bzw. ihre Preise regulieren, so „würden dann allerdings dieselben Erscheinungen zu Tage treten, welche wir oben beim Monopolhandel beobachten konnten“. Allerdings wären „die beiden wirtschaftenden Subjekte … eben keine Konkurrenten im Anbote, sondern Monopolisten“.
Erst wenn beide Erben entschlossen sind, „in selbständiger Weise den Vertrieb des bisherigen Monopolgutes fortzusetzen, so haben wir einen Fall der wirklichen Konkurrenz vor uns“.
Konkurrenten können im Gegensatz zu Monopolisten keinen ökonomischen Vorteil daraus ziehen, die Quantität ihrer angebotenen Waren zu verringern
Wie sich bereits zeigte, hat ein Monopolist nicht selten das ökonomische Interesse, Teilquantitäten seines Gutes nicht anzubieten, „weil er für eine geringere Quantität desselben am Markte nicht selten einen größeren Erlös erzielen kann, als wenn er die ganze ihm verfügbare Quantität bei niedrigeren Preisen zur Veräußerung bringen würde.“
Wenn ein Monopolist etwa von seinen 1000 Pfund einer Monopolware 800 Pfund zum Preis von je 9 Loth Silber verkaufen kann, aber die gesamte Menge nur zu je 6 Loth Silber, so verdient er mit den 800 Pfund besser (7200 Loth Silber) als mit der gesamten Quantität der Monopolware (6000 Loth Silber). Deshalb wird er 200 Pfund seiner Ware vernichten.
Wenn aber die 1000 Pfund zwischen den zwei Konkurrenten geteilt werden, so wird diese obige Politik für jeden einzelnen „sofort ökonomisch unmöglich sein“. Falls einer der beiden nämlich einen Teil seiner Menge vernichten würde, könnte er damit zwar den Preis einer Maßeinheit seiner Ware steigern, aber fast nie einen höheren Erlös erzielen.
Würde etwa A1 – der erste der beiden Konkurrenten – 200 Pfund der 500 Pfund des Monopolgutes vernichten, so würde das in der Tat den Preis einer Maßeinheit anheben – zum Beispiel von 6 auf 9 Loth Silber – nur würde ihm kein größerer Gesamterlös zufallen. Das Resultat wäre nämlich: A2 würde für seine 500 Pfund statt 3000 Loth Silber 4500 Loth Silber bekommen, „er selbst aber für die ihm erübrigenden 300 Maßeinheiten (statt 3000) nur 2700 Loth Silber“. Somit würde „der beabsichtigte Nutzen lediglich seinem Konkurrenten zufallen, ihm selbst aber ein beträchtlicher Schaden erwachsen“.
„Die erste Folge des Auftretens einer jeden wahren Konkurrenz im Anbote ist demnach, dass keiner der Konkurrenten im Anbote einen ökonomischen Vorteil daraus ziehen kann, dass er etwa einen Teil der ihm verfügbaren Quantität einer Ware der Vernichtung preisgibt“.
Ein Konkurrent hat im Gegensatz zum Monopolisten kein Interesse daran, seine Ware erst sukzessive allen Gesellschaftsschichten anzubieten
Ein zweites Charakteristikum des Monopols wird durch die Konkurrenz ebenfalls beseitigt: „die sukzessive Ausbeutung der verschiedenen Gesellschaftsschichten“. Für Monopolisten ist es oft vorteilhaft, zunächst nur geringe Quantitäten des Monopolguts zu hohen Preisen anzubieten, und erst „nach und nach minder tauschkräftige Schichten der Bevölkerung zum Tausche hinzuzulassen“. Ein „solches Vorgehen [ist] durch die Konkurrenz sofort unmöglich gemacht.“
Würde A1 trotz der Konkurrenz des A2 so vorgehen, „würde er hierdurch nicht etwa bewirken, dass die Preise bis zu jener Grenze emporschnellen würden, wo ihm ein Nutzen erwächst, sondern nur den Erfolg herbeiführen, dass sein Konkurrent die so geschaffenen Lücken ausfüllen und den beabsichtigten ökonomischen Nutzen sich zueignen würde.“
Die Konkurrenz beseitigt somit die „zwei für die Gesellschaft verderblichsten Auswüchse des Monopolhandels“: Die Vernichtung eines Teils der Ware oder der Produktionsmittel liegt nicht im Interesse der einzelnen Konkurrenten „und die allmählige Ausbeutung der verschiedenen Gesellschaftsschichten wird unmöglich.“
Durch Konkurrenz wird die Quantität der angebotenen Ware erhöht
Das Auftreten der Konkurrenz hat eine weitere Konsequenz: Sie steigert „die verfügbare Quantität der bis dahin monopolisierten Ware“. Fast immer verfügen zwei oder mehrere Konkurrenten gemeinsam über mehr Produktionsmittel als der Monopolist. Daher bringen sie gemeinsam auch mehr Waren auf den Markt als der Monopolist. Durch diese Steigerung der Güterquantität gelangen „auch immer mehr und mehr Gesellschaftskreise bei sinkenden Preisen zur Konsumtion des Artikels“. Somit wird „die Versorgung der Gesellschaft überhaupt eine immer vollständigere“.
Ein Konkurrent erhöht die Wirtschaftlichkeit seiner Produktion, weil für ihn selbst der kleinste Gewinn wichtig ist
„Auch in der Tendenz der ökonomischen Tätigkeit der bei der Erzeugung eines Guts beteiligten wirtschaftenden Personen findet durch das Auftreten der Konkurrenz ein mächtiger Umschwung statt.“ Die Produktionsweise wird immer wirtschaftlicher.
Der Monopolist will tendenziell nur die höheren Gesellschaftsschichten mit seinem Gut versorgen, und die ärmeren Schichten lieber davon ausschließen, weil es für ihn viel vorteilhafter ist, „große Gewinne an geringen, als geringe Gewinne an großen Quantitäten zu erzielen“. Konkurrenten bemühen sich hingegen „selbst den geringsten ökonomischen Gewinn, wo immer er möglich ist, auszubeuten“. Daher versuchen sie tendenziell soweit wie möglich selbst in „tiefe Gesellschaftskreise herabzusteigen“. Für den Konkurrenten ist „selbst der geringste Gewinn erwünscht und die Ausbeutung der vorhandenen Möglichkeit, solche Gewinne zu machen, wird nicht ferner versäumt.“
Wegen dieser Ausrichtung auf viele kleine Gewinne erlangt die Produktion durch Konkurrenz in der Regel einen höheren Grad an Wirtschaftlichkeit, „denn je geringer der Gewinn bei dem einzelnen Gute, um so gefährlicher wird jeder unökonomische Schlendrian, und je heftiger die Konkurrenz, um so weniger möglich der gedankenlose Fortbetrieb der Geschäfte nach altgewohnten Methoden.“
Kurz-Zusammenfassung:
- Das Monopol ist ein Zustand. Er tritt ein, wenn eine Gesellschaft bestimmte Güter einzig bei einer Person erhalten kann. Oft wird ein Handwerker, Kaufmänner, Arzt etc. deshalb zum Monopolisten, weil er sich als erster in einem Ort niederlässt, in dem zuvor noch niemand sein Gewerbe ausgeübt hat.
- Zuerst entsteht das Monopol. Es ist „der Regel nach das ältere, das ursprünglichere, die Konkurrenz das der Zeitfolge nach spätere“.
- Mit steigendem Wohlstand entsteht das Bedürfnis nach Konkurrenz, das in weiterer Folge auch tatsächlich zur Entstehung von Konkurrenz führt. Der Grund: Der Monopolist kann dem höheren Bedarf der Gesellschaft immer schlechter entsprechen und manche Schichten kaum versorgen.
- Wenn Konkurrenten dieselbe Warenquantität anbieten wie zuvor ein Monopolist, bleibt deren Einfluss auf Preisbildung und Güterverteilung derselbe. Ebenso wenig verändert Konkurrenz den Einfluss eines festgelegten Preises auf die Güterverteilung. Bei derselben Gütermenge oder bei demselben im voraus fixierten Preis gelten somit für Konkurrenten dieselben Grundsätze wie für einen Monopolisten.
- Der erste wichtige Unterschied zum Monopolisten ist: Konkurrenten können keinen ökonomischen Vorteil daraus ziehen, die Quantität ihrer angebotenen Waren zu verringern. Erstens können sie daraus fast nie einen höheren Erlös erzielen, zweitens würden ihre Konkurrenten von dem höheren Preis einer Maßeinheit einen Vorteil ziehen.
- Der zweite wichtige Unterschied zwischen Konkurrenten und Monopolisten ist: Ein Konkurrent hat kein Interesse daran, seine Ware erst sukzessive allen Gesellschaftsschichten anzubieten. Sobald er nämlich eine bestimmte Schicht nicht versorgt, würde das sofort sein Konkurrent tun und daraus einen Vorteil ziehen.
- Durch Konkurrenz wird überdies die Quantität der angebotenen Ware erhöht, weil Konkurrenten gemeinsam meist über mehr Produktionsmittel verfügen als der Monopolist. Daher versorgen sie die Gesellschaft in der Regel vollständiger und billiger.
- Konkurrenz erhöht die Wirtschaftlichkeit der Produktionsweise, weil Konkurrenten jede Möglichkeit für selbst geringe Gewinne ausnützen. Wegen ihrer Ausrichtung auf viele kleine Gewinne gestalten Konkurrenten ihre Produktion wirtschaftlicher.
Carl Mengers „Grundsätze“ wurden erstmals 1871 beim Braumüller Verlag veröffentlicht. Später erschienen sie als erster Band von Mengers „Gesammelten Werken“ beim Mohr Siebeck Verlag. Heute ist Mengers Erstlingswerk im Internet frei zugänglich, unter anderem beim Liberty Fund und beim Mises Institute.