Am 25. September stimmen die Schweizerinnen und Schweizer darüber ab, ob sie neue Bestimmungen «für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft», eine sogenannte «Grüne Wirtschaft», neu in der Bundesverfassung (BV) festschreiben wollen oder nicht. Abgesehen von der unmittelbaren Aktualität für die Schweiz, ist der Fall paradigmatisch auch für Bestrebungen in anderen Ländern, den sogenannten ökologischen Fussabdruck zu verringern, allerdings gegen alle ökonomische und auch ökologische Vernunft, vor allem aber auf Kosten der zukünftigen Generationen.
Was die Volksinitiative für eine «Grüne Wirtschaft» erreichen will
Bund, Kantone und Gemeinden, so will es die Volksinitiative «Grüne Wirtschaft», sollen «geschlossene Stoffkreisläufe fördern und dafür sorgen, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten das Potenzial natürlicher Ressourcen nicht beeinträchtigen und die Umwelt möglichst wenig gefährden und belasten». Wie in einer Planwirtschaft soll der Bund Ziele festlegen, die zu Beginn jeder Legislatur, also alle vier Jahre, überprüft werden. Werden die Ziele nicht erreicht, werden zusätzliche Massnahmen auf den verschiedenen Staatsebenen ergriffen. Neben der Förderung von Forschung und Innovation könnte sogar die «Vermarktung von Gütern und Dienstleistungen sowie Synergien zwischen wirtschaftlichen Aktivitäten» gefördert werden. Die weiteren Massnahmen umfassen «Vorschriften für Produktionsprozesse, Produkte und Abfälle sowie für das öffentliche Beschaffungswesen». Steuer- oder Budgetmassnahmen sind ebenfalls vorgesehene Korrektive; «positive steuerliche Anreize», sprich Subventionen sowie «eine zweckgebundene oder haushaltsneutrale Lenkungssteuer auf den Verbrauch natürlicher Ressourcen» sollen es richten. In einer Übergangsbestimmung wird festgelegt, dass «bis ins Jahr 2050 der «ökologische Fussabdruck» (sogenannter Footprint) der Schweiz so reduziert wird, dass er auf die Weltbevölkerung hochgerechnet eine Erde nicht überschreitet. Also, dass ein Mensch nicht mehr Ressourcen verbraucht, als was die Landfläche der Erde auch hergibt. Zurzeit beträgt der ökologische Fussabdruck der Schweiz drei Erden.
Warum die Volksinitiative so populär ist
Die Volksinitiative der Grünen findet Resonanz in den Schuldgefühlen der Öffentlichkeit. Wachsender Wohlstand führt zu mehr Konsum, der sich wiederum negativ auf die Umwelt, die Landwirtschaft und die Verfügbarkeit von knappen natürlichen Ressourcen auswirkt. Darf man eine ruinierte Umwelt mit all ihren Konsequenzen für die Lebensqualität den kommenden Generationen aufbürden? Sicherlich nicht, und darum werben die Grünen auf ihren Plakaten mit Neugeborenen (Luca und Eva). Soll dies suggerieren, dass man die Grünen wählen muss, um Neugeborene vor dem Untergang zu retten? Das wäre wohl ein bisschen vereinfacht, aber wenn es den Grünen nützt, kann es ja nicht schaden. Historisch gesehen muss man sich allerdings fragen, inwieweit grüne Rhetorik tatsächlich zu besseren Resultaten für die Umwelt geführt hat. Allzu oft haben sie sich durch ihren Glauben, alle Probleme mit Regulierung lösen zu können, als Verhinderer und nicht etwa als Ermöglicher des nachhaltigen Wandels erwiesen.
Nachhaltigkeit bereits in der Bundesverfassung verankert
Auch die Initiative «Grüne Wirtschaft» steht im Verdacht, bloss der grünen Rhetorik zu dienen. Ist es wirklich nötig, neue Bestimmungen in der Bundesverfassung (BV) festzuschreiben, um die erwähnten Ziele zu erreichen? Artikel 73 BV zur Nachhaltigkeit macht bereits jetzt klar, dass «Bund und Kantone ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits anstreben». Zudem verweist die Präambel der BV auf die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen hin. Die Bestimmungen zur Nachhaltigkeit sind absichtlich weit gefasst und beschränken sich nicht auf die Messung von unhinterfragten Masseinheiten, wie den «ökologischen Fussabdruck». Bei letzterem handelt es sich um eine problematische Messgrösse. Sie wirkt zwar plausibel in ihrer Darstellung und Kommunikation von komplexen Wechselwirkungen zwischen Produktion und Konsum und der Belastung der Ökosysteme, und wird daher auch von Bundesbehörden oft verwendet, um Umweltziele zu kommunizieren. Bei näherem Hinsehen ist der Footprint aber eine Leerformel, da sich daraus keine Aussagen über die Dynamik des nachhaltigen Wandels ableiten lassen. Der Footprint ist ein statisches, gegenwartsbezogenes Konzept. Zudem lässt es den technischen Fortschritt, der für eine Verringerung der Ressourcenbeanspruchung sorgen könnte, ausser Acht.
Ökologischer Fussabdruck berücksichtigt den technischen Fortschritt nicht
In der Abstimmungskampagne der Grünen wird aber genau der technische Fortschritt ins Feld geführt, damit die Ziele der Initiative erreicht werden könnten. Dies aber bitte ohne jegliche Biotechnologie. Wie das gehen soll, bleibt ein Rätsel. Gerade biotechnologische Verfahren erlaubten es, natürliche Ressourcen in der Landwirtschaft und in der Industrie effizienter («mit weniger mach mehr») zu nutzen. Die grüne Gentechnik (gvo), aber auch neue Verfahren wie das Editieren von Genen, wo keine artfremden Gene mehr in die Organismen eingeschleust werden müssen, sind ein rotes Tuch. Die Grünen befinden sich allerdings in guter Gesellschaft. Auch beim Bund (z.B. Bundesamt für Landwirtschaft BLW) wird die Bioökonomie als Treiber für eine nachhaltige Zukunft totgeschwiegen. Es verwundert deshalb nicht, dass der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament vom Juni 2016 für die Verlängerung des Gentech-Moratoriums (Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen) bis 2021plädiert. Da es innenpolitisch eben nicht populär ist, oder sogar gefährlich sein kann, zukunftsorientierte Techniken zu propagieren, verzichtet man auch gerne auf die Ausarbeitung einer Strategie zur Förderung der Bioökonomie. Mit Nachhaltigkeit und Verantwortung für zukünftige Generationen hat dies nichts mehr gemein. Es geht nur noch um die Wählergunst. Eine neue Verfassungsbestimmung mit dem Footprint als Messgrösse ist daher einmal mehr nur eine Rhetorikübung, denn sie kann nicht umgesetzt werden ohne die Förderung einer Bioökonomie. Das Wissen wohl auch die Wähler, doch das Schuldgefühl lässt sich billiger loswerden, wenn man für eine «Grüne Wirtschaft» stimmt, als wenn man tatsächlich und permanent auf Ressourcenkonsum so gut wie möglich verzichtet.
Umweltschutzgesetzgebung zum Schutz der Biokapazität besteht bereits
Die Befürchtungen, dass wir mit unserer gegenwärtigen Lebensweise unsere Ressourcenbasis zerstören und deshalb etwas dagegen tun müssen, werden ebenfalls bereits im Artikel 74 BV zum Umweltschutz aufgenommen: «Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen. Er sorgt dafür, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher.» Auf diesem Artikel baut das Umweltschutzgesetz (USG) auf. Der Zweckartikel des USG macht deutlich, dass «die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere die biologische Vielfalt und die Fruchtbarkeit des Bodens, dauerhaft erhalten» werden sollen. Es ist nicht ersichtlich, dass die neue Verfassungsbestimmung der Grünen diesbezüglich einen Mehrwert schaffen würde. Im Gegenteil, die Verfassung würde neu doppelspurige und widersprüchliche Bestimmungen enthalten, die früher oder später zu Konflikten führten. Das USG macht Vorschriften zur Begrenzung der Umweltbelastung, inklusive Lenkungsabgaben. Die CO2-Abgabe ist ein wichtiges Instrument, um die gesetzlich vorgegebenen Klimaschutzziele zu erreichen. Sie wird allerdings nur auf fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas erhoben, nicht aber auf Treibstoffen. Dass die Einführung einer zusätzlichen Verfassungsbestimmung im Sinne «doppelt genäht hält besser» einen Beitrag leisten würde, um die Einführung nötiger Massnahmen wie der CO2 Abgabe auf Treibstoffen zu beschleunigen – im Verkehr fallen in der Schweiz 40 Prozent der CO2-Emissionen an – muss bezweifelt werden. Gegner der Abgabe (z.B. Autolobby) könnten die Widersprüchlichkeiten in der Verfassung dazu nutzen, um neue Massnahmen im Keim zu ersticken.
«Grüne Wirtschaft» im Widerspruch zur bestehenden Wirtschaftsordnung
Besonders störend ist, dass die «Grüne Wirtschaft» in der BV im Abschnitt zur Wirtschaft eingefügt werden soll, obwohl einzelne Massnahmen die Grundsätze der Wirtschaftsfreiheit verletzen, die der Staat primär durch günstige Rahmenbedingungen für die Privatwirtschaft gewährleisten soll. Die in der «Grünen Wirtschaft» explizite staatliche Förderung der Vermarktung von Gütern und Dienstleistungen würde zu Wettbewerbsverzerrungen führen, wie wir sie in der Schweiz so nicht kennen. Was über die Förderung von Forschung und Innovation, beispielsweise durch die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) hinausgeht, wurde bisher als nicht zulässig erachtet. Artikel 96 BV sieht explizit Massnahmen vor gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Wettbewerbsverzerrungen. Mit der Annahme der Initiative würden aber gerade solche Wettbewerbsverzerrungen salonfähig gemacht. Bei der KTI müssten wohl neue Fördertöpfe geschaffen werden, und Firmen könnten sich einen Teil der Markteinführungskosten vom Staat bezahlen lassen. Die Firmen, die dabei nicht mitmachen, sind dann die Dummen.
Eingriffe sind auch im öffentlichen Beschaffungswesen vorgesehen. Damit könnte die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen weiter beschnitten werden. Bindende Bestimmungen z.B. über den Ressourcenverbrauch oder Produktestandards, welche importierte Güter zu erfüllen hätten, die einen besonders grossen Beitrag zum Schweizer Footprint beisteuern, könnten als bindende Beschaffungsbestimmungen eingeführt werden. Solche Ansinnen stehen aber in Konflikt mit Verpflichtungen, welche die Schweiz gegenüber der Welthandelsorganisation (WTO) hat.
Mehr Innovationen anstatt mehr Regulierungen
Es ist nicht ersichtlich, dass die Volksinitiative der Grünen Partei nachhaltig ist und die kommende Generation von Luca und Eva weiter bringt. Innovationen, die neue Märkte schaffen, nicht Regulierungen sind gefragt. Das Leben soll ja schliesslich noch Freude machen, wozu auch der Konsum von Lebensmitteln gehört, der immer wieder am Pranger steht, weil gegen ein Drittel der Gesamtumweltbelastung der Schweiz durch den Konsum von einheimischen und importierten Produkten verursacht wird. Im Nationalen Forschungsprogramm (NFP) 69 «Gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion», befasst sich ein Projekt damit, wie die Ernährung von Herr und Frau Schweizer, die geprägt ist durch einen hohen Konsum an Milch- und Fleischprodukten, also ressourcenschwer ist, ressourcenleichter gemacht werden kann. Dabei steht ein bottom-up Ansatz im Zentrum. Nämlich die Frage wie das Menüangebot an ressourcenleichten Menüs mit mehr Gemüse und Früchten verbessert werden kann, die dann auch von den Konsumentinnen und Konsumenten ausgewählt werden. Die Schulung der Köche ist dabei ein zentraler Punkt. Im eben vom Bundesrat lancierten NFP 73 «Nachhaltige Wirtschaft: ressourcenschonend, zukunftsfähig, innovativ» sollen zudem wissenschaftliche Erkenntnisse über eine nachhaltige Wirtschaft gewonnen werden. Damit investiert die Schweiz in die Wissensökonomie und nicht in eine fehlgeleitete Regulierung.
Bei einer Annahme der Volksinitiative «Grüne Wirtschaft» muss mit gewaltigen Kostenfolgen für Firmen und den Staat gerechnet werden. Sind Subventionen einmal eingeführt, ist es sehr schwer, diese wieder abzuschaffen. Die Kreise, die davon profitieren, erheben einen fortwährenden Anspruch darauf. Es besteht die Gefahr, eine Agrarpolitik neuer Prägung ins Leben zu rufen. Künftigen Generationen würden wir einen Bärendienst erweisen.