5. Kapitel. Die Lehre vom Preis § 2 (2. Teil)

Carl Menger: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Der vorherige Abschnitt hat gezeigt, welchen Einfluss die (höhere oder niedrigere) Quantität des angebotenen Monopolgutes auf die Preisbildung und auf die Verteilung der Monopolgüter unter die einzelnen Konkurrenten hat. Im folgenden Abschnitt geht es nun darum, den Einfluss der vom Monopolisten festgelegten (höheren oder niedrigeren) Preise auf die in den Verkehr tretenden Quantitäten und ebenso ihre Verteilung unter den Konkurrenten zu untersuchen.

Je höher der Preis einer Maßeinheit des Monopolgutes vom Monopolisten fixiert wird, um so zahlreichere Schichten von Konkurrenten … werden von dem Erwerbe … desselben ausgeschlossen, um so unvollständiger ist die Versorgung der übrigen Schichten der Bevölkerung mit dem Monopolgut

Für gewöhnlich wartet der Monopolist die Preisbildung nicht ab, sondern legt den Preis für bestimmte Quantitäten des Monopolgutes zuvor fest

Für gewöhnlich bietet der Monopolist nicht bestimmte Quantitäten des Monopolgutes auf dem Markt an, und wartet die Preisbildung – z.B. bei einer vorher angekündigten Auktion – ab, in der Hoffnung, auf diese Weise möglichst alle Quantitäten zu veräußern. „Der gewöhnliche Weg ist vielmehr der, dass er eine Quantität seines Monopolgutes zu Markte bringt … , aber für die einzelnen Maßeinheiten derselben selbst bestimmte Preisforderungen stellt.“

Das hat vor allem praktische Gründe. Sollten die Preise nämlich erst unter dem Einfluss aller hierfür wirksamen ökonomischen Faktoren entstehen, so müsste dafür unter anderem eine möglichst große Anzahl von Konkurrenten (wenn nicht alle) um das Monopolgut gleichzeitig zusammentreten, was nur in seltenen Fällen zweckmäßig ist. Nur wenn der Monopolist auf dieses Zusammentreffen hoffen kann, und auch dann, wenn es ihm „um einen vollständigen Ausverkauf größerer Quantitäten des Monopolgutes innerhalb einer bestimmten Zeitfrist“ geht, wird er diesen Weg „als den sichersten einschlagen“ und „zur Auktion schreiten“(es sei denn, das verlangt ihm unverhältnismäßige ökonomische Opfer ab).

Der gewöhnliche Weg ist aber ein anderer: Der Monopolist hält zwar „die ihm verfügbaren Quantitäten des Monopolgutes … zur Veräußerung bereit“,  bietet aber zu einem von ihm bestimmten Preis die Teilquantitäten desselben den Konkurrenten an. In diesem Fall ist „die Frage der Preisbildung der Hauptsache nach von vornherein gelöst“.

Alle Konkurrenten, die der Preis vom Austausch nicht ausschließt, werden gemäß den zuvor dargelegten Grenzen Tauschoperationen mit dem Monopolisten eingehen

Liegt der vom Monopolisten fixierte Preis einer Maßeinheit des Monopolgutes über jenem Wert, den die Maßeinheit für den tauschkräftigsten der Konkurrenten hat, so würden alle Konkurrenten von dem Erwerb der Teilquantitäten des Monopolgutes ökonomisch ausgeschlossen sein, ein Absatz des Monopolgutes könnte überhaupt nicht stattfinden. Im eben dargestellten Schema würde das eintreten, wenn der Monopolist A den Preis eines Pferdes auf 100 oder auch nur auf 80 Metzen Getreide festlegt:

Bei einem niedrigeren Preis werden aber jene Konkurrenten, die vom Austausch nicht ausgeschlossen sind, „in ihrem Bestreben, ihre ökonomische Lage zu verbessern, die sich ihnen darbietende Gelegenheit ohne Zweifel ergreifen und innerhalb der im vorigen Kapitel dargelegten Grenzen auch tatsächlich Tauschoperationen mit dem Monopolisten eingehen.“

Je niedriger der Preis ist, desto weniger Konkurrenten sind vom Tausch ausgeschlossen, und desto höher ist die Zahl der verkauften Quantitäten

Der Umfang der Tauschoperationen wird allerdings durch die Höhe der Preise wesentlich mitbestimmt. „Setzen wir z. B. den Fall, dass A den Preis eines Pferdes auf 75 Metzen Getreide fixieren würde, so ist ersichtlich, dass B1 bereits in der Lage wäre, ein solches in ökonomischer Weise einzutauschen, bei einem Preise von 62 Metzen Getreide B1 zwei Pferde, B2 aber ein Pferd; bei einem Preise von 54 Metzen Getreide: B1 drei, B2 zwei Pferde und B3 ein Pferd; bei einem Preise von 36 Metzen Getreide B1 fünf, B2 vier, B3 drei, B4 zwei Pferde, B5 ein Pferd erstehen wird u.s.f.“

Fazit: Umso höhere Preise der Monopolist festlegt, desto mehr Individuen bzw. Bevölkerungsschichten werden von dem Genuss des Monopolguts vollständig ausgeschlossen, „um so kärglicher die Versorgung der übrigen Schichten der Bevölkerung, um so geringer aber auch die Quantitäten des Monopolguts, welche der Monopolist umsetzt“. Genau umgekehrt verhält es sich bei niedrigen Preisen.

Drei Grundsätze über den Einfluss der vom Monopolisten fixierten Preise auf die angebotenen Quantitäten des Monopolgutes und ihre Verteilung

Daraus folgt:

  1. All jene Konkurrenten, für die der vom Monopolisten fixierte Preis für eine Maßeinheit des Monopolgutes höher oder gleich hoch ist, wie ihr Äquivalent für diese Maßeinheit, sind vom Erwerb des Monopolgutes ausgeschlossen.
  2. Jene Konkurrenten sind nicht vom Erwerb des Monopolgutes ausgeschlossen, für die das Äquivalent für eine Maßeinheit über dem vom Monopolisten fixierten Preis liegt. Sie „versorgen sich bis zu jener Grenze mit Quantitäten des Monopolgutes, wo eine Maßeinheit desselben für sie das Äquivalent der durch den Monopolpreis ausgedrückten Quantität des bezüglichen Gutes wird“.
  3. „Je höher der Preis einer Maßeinheit des Monopolgutes vom Monopolisten fixiert wird, um so zahlreichere Schichten von Konkurrenten um das Monopolgut werden von dem Erwerbe von Quantitäten desselben ausgeschlossen, um so unvollständiger ist die Versorgung der übrigen Schichten der Bevölkerung mit dem Monopolgute, um so geringer der Absatz des Monopolisten, während im umgekehrten Falle die entgegengesetzten Erscheinungen zu Tage treten.“

Der Monopolist kann … , wofern er bestimmte Quantitäten des Monopolgutes zur Veräußerung bringen will, nicht zugleich die Preise willkürlich fixieren; der Monopolist kann ferner, wofern er die Preise fixiert, nicht zugleich die Quantitäten bestimmen, welche bei diesen Preisen zur Veräusserung gelangen werden.

Auch im Monopolhandel gelten Gesetze, die den Spielraum des Monopolisten einschränken

Der Monopolist ist nicht „die allein bestimmende und maßgebende Persönlichkeit“ im Monopolhandel. Das „allgemeine Gesetz alles ökonomischen Gütertausches, wonach bei jedem Tausche beiden Teilen ein wirtschaftlicher Vorteil erwachsen muss, [behält] auch beim Monopolhandel seine ungeschmälerte Geltung“. Das schränkt den Spielraum des Monopolisten ein, und auch innerhalb dieses so begrenzten Spielraumes ist der Monopolist „nicht völlig unbeschränkt“.

Der Monopolist kann nicht gleichzeitig die Höhe des Preises und die Größe der angebotenen Quantitäten des Monopolgutes bestimmen

Wenn der Monopolist bestimmte Quantitäten des Monopolgutes anbietet, kann er nicht gleichzeitig willkürlich die Preise fixieren. Wenn der Monopolist die Preise fixiert, kann er nicht gleichzeitig die Quantitäten festlegen, die „bei diesen Preisen zur Veräußerung gelangen werden. Er kann demnach z. B. nicht große Quantitäten des Monopolgutes absetzen und zugleich bewirken, dass sich die Preise so hoch bilden, als dies der Fall wäre, wenn er geringere Quantitäten zur Veräußerung gebracht hätte, und er kann nicht die Preise in bestimmter Höhe fixieren und zugleich den Erfolg herbeiführen, dass er einen so großen Absatz erziele, als dies bei niedrigeren Preisen der Fall sein würde.“

Sofern der Monopolist also eine bestimmte Quantität eines Monopolgutes veräußert, geschieht die Preisbildung nach bestimmten Gesetzen, sofern er den Preis festlegt, gilt dasselbe für die in den Verkehr gelangende Quantität des Monopolgutes.

Ausschließlich der Monopolist kann unbeeinflusst von anderen wirtschaftenden Subjekten den Preis oder die angebotenen Quantitäten des Monopolgutes festlegen

Exzeptionell ist allerdings die Stellung des Monopolisten in einem Punkt: Er kann „entweder die in den Verkehr gelangenden Quantitäten des Monopolgutes, oder aber die Preise dieses letzteren, allein und ohne Einflussnahme anderer wirtschaftender Subjekte … bestimmen“. Indem er aber die Quantität des Monopolgutes festlegt, regelt er auch die Preise, oder er legt die Preise fest, und regelt damit auch die in den Verkehr gelangenden Quantitäten des Monopolgutes. Je nachdem, was dem Monopolisten als ökonomisch vorteilhafter erscheint, kann er daher geringe Quantitäten des Monopolgutes zu hohen Preisen auf den Markt bringen, und umgekehrt.

Eventuell bringt der Monopolist nicht alle ihm verfügbaren Güterquantitäten auf den Markt, weil er mit weniger Quantitäten einen höheren Erlös erzielt

In manchen Fällen ist es für den Monopolisten von Anfang an vorteilhaft, große Quantitäten des Monopolgutes zu niedrigen Preisen anbieten. Es könnte aber auch sein, dass er zunächst nur geringe Quantitäten desselben zu hohen Preisen anbietet, und erst später die Preise im Zuge des wachsenden Absatzes senkt, „um solcherart alle Schichten der Gesellschaft nach und nach auszubeuten“.

Eventuell zahlt es sich für den Monopolisten nicht aus, alle ihm verfügbaren Quantitäten seines Monopolgutes anzubieten, weil er dann „zu Schichten der Bevölkerung hinabsteigen müsste, die so wenig tauschkräftig, oder tauschlustig sind, dass er bei den hierdurch bedingten niederen Preisen, trotz der in den Verkehr gebrachten größeren Quantitäten des Monopolgutes, doch einen geringeren Erlös erzielen würde“. Daher vernichten Monopolisten mitunter einen der Teil ihres Monopolgutes, oder setzen ihre Produktionsmittel nicht zur Produktion des Monopolgutes ein, weil sie mit dem Rest zu höheren Preisen bei den tauschkräftigeren Schichten der Bevölkerung einen höheren Gewinne erzielen.

Dem Monopolisten geht es um den größtmöglichen Erlös, nicht um die Versorgung möglichst vieler Bevölkerungsschichten

Alle Monopolisten wollen mit den Quantitäten ihres Monopolgutes den größtmöglichen Erlös erzielen. Darum geht es ihnen. Ihnen geht es nicht darum, ihre Güter möglichst billig oder möglichst vollständig zu verkaufen, weder wollen sie besonders viele Personen bzw. Bevölkerungsgruppen mit ihrem Gut versorgen, noch die einzelnen Individuen möglichst vollständig. Der Monopolist fixiert auch nicht notwendigerweise im vorhinein den Preis in jener Höhe, „um die ganze ihm verfügbare Quantität des Monopolgutes umzusetzen, sondern in einer solchen Weise, welche ihm den größten Erlös verspricht“.

Das Gesagte wird durch die Geschichte bestätigt. Die holländisch-ostindische Compagnie ließ im 17. Jahrhundert einen Teil der Gewürzpflanzen auf den Molukken ausrotten, häufig wurden überdies große Mengen von Gewürzen in Ostindien und von Tabak in Nordamerika verbrannt, die Zünfte wiederum versuchten die Zahl der Gewerbetreibenden zu beschranken. Vom monopolistischen Standpunkt waren das „richtige Maßregeln, um die in den Verkehr gelangenden Quantitäten … in einer für die Interessen der Monopolisten, oder der Korporationen von solchen, günstigen Weise zu regeln.“

Zwischen der Höhe des Preises und der Größe der Gütermenge besteht keine festgelegte Verhältnismäßigkeit

Die sich bildenden Preise des Monopolgutes steigen nicht „genau in dem umgekehrten Verhältnisse zu den vom Monopolisten zur Veräußerung gebrachten Quantitäten des Monopolgutes“. Ebenso wenig besteht „zwischen den vom Monopolisten fixierten Preisen und den zur Veräußerung gelangenden Quantitäten des Monopolgutes eine solche Verhältnismäßigkeit“.

Wenn der Monopolist beispielsweise die Maßeinheiten seines Gutes von 1000 auf 2000 verdoppelt, so halbiert sich nicht automatisch der Preis einer Maßeinheit von 6 auf 3 Gulden. Je nach ökonomischer Sachlage kann der Preis auch auf 5 oder 2 Gulden sinken, sodass der Gesamterlös des Monopolisten gleichbleiben, sinken oder auch steigen kann. „Könnte z. B. der Monopolist in dem obigen Falle für 1000 Maßeinheiten des Monopolgutes … 6000 Gulden erzielen, so wird er für 2000 Maßeinheiten nicht notwendigerweise gleichfalls 6000 Gulden erhalten, sondern je nach Umständen auch 10.000 Gulden oder nur 4000 Gulden.“

Der Grund dafür liegt letztlich in den sehr unterschiedlichen Äquivalenzreihen für die einzelnen Individuen. Für ein Subjekt „kann z. B die erste Maßeinheit von Getreide das Äquivalent von 10, die zweite von 9, die dritte von 4 und die vierte nur noch von einer Maßeinheit des Gegengutes sein“. Für ein Luxusgut könnte die Reihe hingegen anders aussehen, nämlich: 8, 7, 6, 5 etc. Daraus folgt: Eine Vermehrung der angebotenen Quantitäten des Getreides führt ab einem gewissen Punkt zu einem viel schnelleren Sinken des Getreidepreises, andererseits bewirkt eine Senkung der angebotenen Güterquantitäten von Getreide ein viel rascheres Steigen des Preises.

Beim einem Luxusgut sinkt der Preis hingegen mit einer Vermehrung der Quantitäten des angebotenen Guts wesentlicher langsamer.

Die Güterverteilung erfolgt auch im Monopolhandel gemäß ökonomischen Gesetzen

Sofern aber die Monopolisten den Preis oder die angebotene Quantität des Monopolgutes festlegen, erfolgt die Güterverteilung durchaus nach bestimmten Gesetzen, weshalb die hier „zu Tage tretenden ökonomischen Erscheinungen … durchaus keinen zufälligen, sondern einen streng gesetzmäßigen Charakter haben.“

Der Monopolist hat es zwar in der Hand, die Preise oder veräußerten Quantitäten des Monopolgutes zu regulieren, jedoch folgt daraus „keine Unbestimmtheit bezüglich der hieraus resultierenden ökonomischen Erscheinungen“.

Der Monopolist geht nicht willkürlich vor, sondern muss wirtschaftliche Grundsätze ebenfalls berücksichtigen

„Der Monopolist hat es allerdings in seiner Hand, höhere, oder niedrigere Preise zu fixieren, größere, oder geringere Quantitäten des Monopolgutes zur Veräußerung zu bringen, aber nur eine bestimmte Preisfixierung, nur eine bestimmte zu Markte gebrachte Quantität des Monopolgutes entspricht seinen ökonomischen Interessen am vollständigsten.“

Jede ökonomische Sachlage führt „innerhalb bestimmter Grenzen“ zu einer bestimmten Preisbildung und Güterverteilung, „jede andere Preisbildung und Güterverteilung ist ökonomisch ausgeschlossen und es bieten uns somit die Erscheinungen des Monopolhandels in jeder Beziehung das Bild strenger Gesetzmäßigkeit.“

Kurz-Zusammenfassung:

  • Aus praktischen Gründen wartet der Monopolist nur in seltenen Fällen – etwa bei vorher angekündigten Auktionen – die Preisbildung ab. Er tut das nur, wenn er auf das gleichzeitige Zusammentreffen einer möglichst großen Anzahl von Konkurrenten (wenn nicht aller) um das Monopolgut hoffen kann, oder wenn ihm ist ein vollständiger Ausverkauf innerhalb einer bestimmten Zeitfrist wichtig ist.
  • Für gewöhnlich legt der Monopolist die Preise für bestimmte Güterquantitäten aber schon zuvor fest. Damit ist „die Frage der Preisbildung der Hauptsache nach von vornherein gelöst“.
  • Alle Konkurrenten, die der vom Monopolisten festgelegte Preis vom Austausch nicht ausschließt, gehen Tauschoperationen ein. (Liegt der vom Monopolisten fixierte Preis über jenem Wert, den die Maßeinheit für den tauschkräftigsten Konkurrenten hat, würden alle Konkurrenten von dem Erwerb des Monopolgutes ausgeschlossen sein.)
  • Je niedriger der Preis einer Einheit ist, desto weniger Konkurrenten werden vom Tausch vollständig ausgeschlossen, und umso höher ist die Zahl der verkauften Quantitäten.
  • Es gibt drei Grundsätze, gemäß denen die von den Monopolisten fixierten Preise die Größe der angebotenen Quantitäten und ihre Verteilung beeinflussen: All jene Konkurrenten, für die das Äquivalent einer Maßeinheit gleich hoch oder niedriger ist, als der vom Monopolisten fixierte Preis für eine Maßeinheit, sind vom Erwerb des Monopolguts ausgeschlossen.2. Jene Konkurrenten sind nicht vom Erwerb des Monopolgutes ausgeschlossen, für die das Äquivalent für eine Maßeinheit über dem vom Monopolisten fixierten Preis liegt. „3. Je höher der Preis einer Maßeinheit des Monopolgutes vom Monopolisten fixiert wird, um so zahlreichere Schichten von Konkurrenten um das Monopolgut werden von dem Erwerbe von Quantitäten desselben ausgeschlossen“.
  • Das „allgemeine Gesetz alles ökonomischen Gütertausches, wonach bei jedem Tausche beiden Teilen ein wirtschaftlicher Vorteil erwachsen muss, [behält] auch beim Monopolhandel seine ungeschmälerte Geltung“, und schränkt den Spielraum des Monopolisten ein.
  • So kann der Monopolist etwa nicht gleichzeitig die Höhe des Preises und die Größe der angebotenen Quantitäten des Monopolgutes bestimmen. Wenn er die Gütermengen anhebt, wird er sich mit einem niedrigeren Preis zufriedengeben müssen, und wenn er einen höheren Preis fixiert, kann er nicht gleichzeitig einen ebenso großen Absatz erzielen wie bei niedrigeren Preisen.
  • Auch die Güterverteilung im Monopolhandel erfolgt daher gemäß ökonomischen Gesetzen und ist nicht zufällig.
  • Allerdings kann nur der Monopolist entweder die angebotene Menge des Guts, oder deren Preis ganz allein und unbeeinflusst von anderen wirtschaftenden Subjekten festlegen. Über die Quantität des Guts regelt er auch die Preise, und umgekehrt.
  • Je nachdem, was dem Monopolisten als ökonomisch vorteilhafter erscheint, kann er geringe Quantitäten des Monopolguts zu hohen Preisen auf den Markt bringen, oder hohe Quantitäten zu niedrigen Preisen.
  • Den Monopolisten geht es einzig um den größtmöglichen Erlös: Sie wollen mit den Quantitäten ihres Monopolguts weder den größtmöglichen Erlös erzielen, noch möglichst viele Bevölkerungsschichten damit versorgen, weder wollen sie ihre Güter möglichst billig, noch möglichst vollständig verkaufen.
  • Zuweilen bringt der Monopolist nicht alle Güterquantitäten auf den Markt, weil er mit weniger Quantitäten einen höheren Erlös erzielt. Es zahlt sich für ihn in diesem Fall nicht aus, alle ihm verfügbaren Quantitäten seines Monopolguts anzubieten, weil er den Preis für die ärmeren Bevölkerungsschichten zu sehr senken müsste. Daher vernichten Monopolisten manchmal sogar einen der Teil ihres Guts.
  • Ebenso kann es sein, dass der Monopolist zunächst nur geringe Quantitäten des Guts zu hohen Preisen anbietet, und erst später die Preise senkt, um nach und nach auch die ärmeren Gesellschaftsschichten zu versorgen.
  • Zwischen der Höhe des Preises und der Größe der Gütermenge besteht keine festgelegte Verhältnismäßigkeit. Der Grund dafür liegt in den sehr unterschiedlichen Äquivalenzreihen der einzelnen Individuen. So führt etwa die Vermehrung der angebotenen Quantitäten des Getreides ab einem gewissen Punkt zu einem viel schnelleren Sinken des Getreidepreises. Die Vermehrung der Quantitäten eines Luxusguts bewirkt wiederum ein viel langsameres Sinken des Preises.
  • Zwar kann nur der Monopolist höhere oder niedrigere Preise, größere oder geringere Quantitäten seines veräußerten Guts festlegen, allerdings auch nur „innerhalb bestimmter Grenzen“, die durch die jeweilige ökonomische Sachlage und gewisse Gesetze des Monopolhandels festgelegt sind.

Carl Mengers „Grundsätze“ wurden erstmals 1871 beim Braumüller Verlag veröffentlicht. Später erschienen sie als erster Band von Mengers „Gesammelten Werken“ beim Mohr Siebeck Verlag. Heute ist Mengers Erstlingswerk im Internet frei zugänglich, unter anderem beim Liberty Fund und beim Mises Institute.

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