3. Kapitel. Die Lehre vom Wert § 3 (d)

Carl Menger: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Der Wert der einzelnen Güter höherer Ordnung

Der Wert eines konkreten Gutes (oder einer Güterquantität) ist gleich der Bedeutung jener Bedürfnisbefriedigungen, auf die ein wirtschaftendes Subjekt verzichten müsste, sofern es über jenes Gut (oder jene Güterquantität) nicht verfügen würde. Dieser Grundsatz gilt auch für Güter höherer Ordnung.

Güter höherer Ordnung verlieren in der Regel nicht ihren Wert, wenn einzelne Quantitäten komplementärer Güter entfallen

Allerdings kann ein Gut höherer Ordnung nur gemeinsam mit komplementären Gütern höherer Ordnung zur Befriedigung bestimmter menschlicher Bedürfnisse herangezogen werden, denn nur gemeinsam können sie das entsprechende Gut niederer Ordnung hervorbringen, das auch die jeweiligen menschlichen Bedürfnisse befriedigt. Dieser Umstand könnte zu dem Schluss verleiten, dass wir zu Befriedigung konkreter Bedürfnisse von komplementären Quantitäten von Gütern höherer Ordnung in ihrer Gesamtheit abhängig sind. Demnach könnten für ein wirtschaftendes Subjekt nur diese komplementären Güterquantitäten insgesamt „einen selbstständigen Wert“ erhalten, nicht aber die einzelnen Güterquantitäten für sich.

Dagegen spricht aber: Die Güter höherer Ordnung werden nicht nur in bestimmten Mengen miteinander in Verbindung gebracht, wie es bei chemischen Produkten erforderlich ist. Die Produktionsprozess ist nicht so starr. Sie lassen sich auch anders kombinieren. Deshalb verlieren komplementäre Güter nicht zwingend ihren Wert, wenn eine bestimmte Quantität von Gütern höherer Ordnung entfällt.

„Vielmehr lehrt uns die allgemeinste Erfahrung, dass eine bestimmte Quantität irgendeines Gutes niederer Ordnung aus Gütern höherer Ordnung, welche in sehr verschiedenen Quantitätenverhältnissen zu einander stehen, hervorgebracht werden kann“. Selbst wenn ein oder mehrere komplementäre Güter höherer Ordnung entfallen, büßen die übrigen komplementären Güter dadurch die Tauglichkeit zur Hervorbringung des Gutes niederer Ordnung noch nicht ein.

So lässt sich zum Beispiel Getreide nach wie vor hervorbringen, auch „ohne Düngungsmittel und ohne die Anwendung eines großen Teiles der gebräuchlichen landwirtschaftlichen Geräte“. Bodennutzungen, Samenfrüchte und Arbeitsleistungen verlieren damit nicht gleich ihren Wert, sofern man sie nach wie vor in der erforderlichen Quantität besitzt.

Die geringere Quantität eines Gutes höherer Ordnung lässt sich oft durch Mehrverwendung der komplementären Güter ersetzen

Sehr oft bewegt sich die Produktion in einem sehr weiten Spielraum, es werden „nicht lediglich aus bestimmten Quantitäten von Gütern höherer Ordnung bestimmte Produkte hervorgebracht“.

Beispielsweise ist allgemein „bekannt, dass sich, selbst bei gleicher Qualität der Äcker, eine bestimmte Quantität Getreide auf Grundstücken von sehr verschiedener Ausdehnung erzeugen lässt, je nachdem man dieselben mehr oder minder intensiv bewirtschaftet, das ist, je nachdem eine größere, oder geringere Quantität der übrigen komplementären Güter höherer Ordnung in Anwendung gebracht wird.“

Eine schwächere Düngung kann man zum Beispiel durch eine höhere Menge an Grundstücken, durch bessere Maschinen oder durch intensivere Anwendung von landwirtschaftlichen Arbeitsleistungen ersetzen. Mit anderen Worten: „die verminderte Quantität fast jedes einzelnen Gutes höherer Ordnung [lässt sich ]durch eine entsprechende Mehrverwendung der übrigen komplementären Güter“ kompensieren.

Von einer Güterquantität höherer Ordnung hängt meist nur eine Teilquantität oder die Qualität des Produktes ab; von daher leitet sich auch der Wert jener Güterquantität ab.

Man kann nicht immer den Wegfall einer Güterquantität höherer Ordnung ersetzen. In diesem Fall hängt von der Verfügung über die bestimmte Quantität des Gutes höherer Ordnung meistens nur eine bestimmte Teilquantität oder die Qualität des Produktes ab, zu dessen Erzeugung jene Quantität herangezogen wird. Hingegen hängt in der Regel nicht von der Verfügung über eine bestimmte Quantität eines Gutes höherer Ordnung auch „die Verfügung über eine genau entsprechende Quantität des Produktes ab, zu dessen Erzeugung jenes Gut dient“.

Der „Wert der Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung ist demnach auch nicht gleich der Bedeutung der Bedürfnisbefriedigungen, welche von dem ganzen Produkte abhängen, zu dessen Hervorbringung es dient“. Da von jener Güterquantität in der Regel entweder eine Teilquantität des Produktes oder nur dessen Qualität abhängig ist, so ist der Wert jener Güterquantität entweder gleich „der Bedeutung jener Bedürfnisbefriedigungen, für welche durch die Teilquantität des Produktes vorgesorgt ist“, oder er ist „gleich der Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnisbefriedigungen, welche mit dem höher, und jenen, welche mit dem niederer qualifizierten Produkte herbeigeführt werden können. In beiden Fällen sind nämlich nur Bedürfnisbefriedigungen von solcher Bedeutung von der Verfügung über die in Rede stehende Quantität eines einzelnen Gutes höherer Ordnung abhängig.“

Oft lassen sich mit Gütern höherer Ordnung verschiedene Produkte hervorbringen

Doch selbst dort, wo eine geringere Quantität von Produkten höherer Ordnung nicht durch andere komplementäre Güter ersetzt werden kann – wie etwa bei chemischen Produkten – werden die übrigen Produktionsmittel nicht notwendigerweise wertlos, da sie in der Regel noch zur Herstellung anderer Güter verwendet werden können, mit denen ebenfalls Bedürfnisse, wenngleich meistens weniger wichtige, befriedigt werden können.

„Auch in diesem Falle ist demnach nicht der volle Wert des Produktes, welches durch den Mangel eines einzelnen Gutes höherer Ordnung uns entgehen würde, maßgebend für den Wert dieses letzteren, sondern lediglich die Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnisbefriedigungen, welche sichergestellt sind, wofern wir über die Quantität des Gutes höherer Ordnung, dessen Wert in Frage ist, verfügen, und jener der Bedürfnisbefriedigungen, welche im entgegengesetzten Falle erfolgen würden.“

Die abgeleiteten Grundsätze

Es „ergibt sich als allgemeines Gesetz der Wertbestimmung einer konkreten Quantität eines Gutes höherer Ordnung, dass der Wert derselben gleich ist der Differenz zwischen der Bedeutung jener Bedürfnisbefriedigungen, welche im Falle unserer Verfügung über die Quantität des Gutes höherer Ordnung, dessen Wert in Frage ist, und jener, welche im entgegengesetzten Falle … erfolgen würden.“

„Es entspricht aber das obige Gesetz genau dem allgemeinen Gesetze der Wertbestimmung, denn die durch das obige Gesetz ausgedrückte Differenz kennzeichnet eben die Bedeutung jener Bedürfnisbefriedigungen, welche von unserer Verfügung über ein konkretes Gut höherer Ordnung abhängig ist.“

Es folgte noch „der weitere Grundsatz, dass der Wert eines Gutes höherer Ordnung um so größer ist, je größer der voraussichtliche Wert des Produktes bei gleichem Werte der übrigen zur Hervorbringung desselben erforderlichen komplementären Güter, oder je niedriger der letztere unter sonst gleichen Verhältnissen ist.“

 

Carl Mengers „Grundsätze“ wurden erstmals 1871 beim Braumüller Verlag veröffentlicht. Später erschienen sie als erster Band von Mengers „Gesammelten Werken“ beim Mohr Siebeck Verlag. Heute ist Mengers Erstlingswerk im Internet frei zugänglich, unter anderem beim Liberty Fund und beim Mises Institute.

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